Russland-Spionage beim BND: Mutmaßlicher Mittäter in Haft
Nachdem ein Mitarbeiter des BND wegen Spionage für Russland festgenommen wurde, sitzt nun auch ein mutmaßlicher Mittäter in Untersuchungshaft.
Nach der Festnahme eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen Spionage für Russland im Dezember sitzt nun auch ein mutmaßlicher Mittäter in Untersuchungshaft. Er wird nach Angaben des Generalbundesanwalts in Karlsruhe vom Donnerstag verdächtigt, die von dem BND-Mitarbeiter ausspionierten geheimen Informationen nach Russland gebracht und dort einem Geheimdienst übergeben zu haben. Er wurde am Sonntag bei seiner Einreise aus den USA am Flughafen München festgenommen. Bei dem mutmaßlichen Mittäter handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Er ist kein BND-Mitarbeiter.
Russland-Spionage: BND-Mitarbeiter Carsten L. im Dezember festgenommen
Am 21. Dezember war der BND-Mitarbeiter Carsten L. in Berlin wegen des Verdachts des Landesverrats festgenommen worden. Laut Generalbundesanwalt ist der nun ebenfalls beschuldigte Arthur E. der Mittäterschaft am Landesverrat dringend verdächtig. Die Ermittlungen seien in enger Zusammenarbeit mit dem BND und mit Unterstützung der US-Bundespolizei FBI geführt worden. Der Beschuldigte wurde demnach am Montag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt. Der habe den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Carsten L. soll nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im vergangenen Jahr Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an Russland übermittelt haben. Bei den ausspionierten Informationen handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, hatte die Karlsruher Behörde mitgeteilt. Damals waren die Wohnung des Verdächtigen und zwei BND-Liegenschaften durchsucht worden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte von einem wichtigen Schlag gegen die russische Spionage gesprochen, falls sich der Verdacht bestätige.
Ermittlungen wegen Russland-Spionage beim BND
Nachdem man im Rahmen der nachrichtendienstlichen Arbeit von einem möglichen Verdachtsfall in den eigenen Reihen Kenntnis bekommen habe, seien beim BND sofort umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet worden, so BND-Präsident Bruno Kahl im Dezember. Als diese den Verdacht erhärtet hätten, sei umgehend der Generalbundesanwalt eingeschaltet worden. Der BND arbeite eng und vertrauensvoll mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären, hatte Kahl erklärt.
Zurückhaltung und Diskretion seien in dem Fall sehr wichtig, betonte Kahl damals. Mit Russland habe man es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, "mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben", ergänzte er. Jedes Detail des Vorgangs, das an die Öffentlichkeit gelange, bedeute einen Vorteil dieses Gegners in der Absicht, Deutschland zu schaden.
Welche Strafe droht bei Landesverrat?
In besonders schweren Fällen kann Landesverrat nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.
Ein sogenannter Maulwurf, ein Doppelagent, war beim BND zuletzt 2014 aufgeflogen. Das Münchner Oberlandesgericht hatte den Mann zwei Jahre später wegen jahrelanger Spionage vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft verurteilt. Der damals 32-Jährige wurde des Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen. Der gelernte Bürokaufmann hatte zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 teils streng geheime oder brisante Dokumente des BND an die CIA weitergegeben und dafür mindestens 80.000 Euro kassiert. (mit dpa)