Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. "Soli": Gutverdiener zahlen den Solidaritätszuschlag weiter

"Soli"
30.01.2023

Gutverdiener zahlen den Solidaritätszuschlag weiter

Der Solidaritätszuschlag ist laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht verfassungswidrig.
Foto: Jens Büttner, dpa

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für rechtens. Aber folgt auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieser Logik?

Es war ein großes Versprechen, das Helmut Kohl den Deutschen gab – nur eingelöst hat er es nie. "Der Solidaritätszuschlag", betonte der Kanzler der Einheit einst, "ist bis Ende 1999 endgültig weg." Inzwischen zahlen zwar die meisten Beschäftigten keinen "Soli" mehr, Besserverdiener und Unternehmen aber darf der Fiskus nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes nach wie vor zur Kasse bitten. Das höchste deutsche Finanzgericht hat am Mittwoch in München die Klage eines Ehepaares aus Aschaffenburg abgewiesen und den Solidaritätszuschlag in seiner abgespeckten Form für rechtens erklärt. Trotzdem könnte er aber noch in Karlsruhe scheitern.

Der Solidarpakt ist 2019 ausgelaufen

"Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt", sagte der Präsident des Bundesfinanzhofes, Hans-Josef Thesling. "Eine Ergänzungsabgabe muss nicht von vornherein befristet oder für einen kurzen Zeitraum erhoben werden." Danach hat der Bund schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter einen erhöhten Finanzbedarf verursacht. 

Die Kläger dagegen argumentieren, dass der ursprüngliche Zweck des "Soli" entfallen sei, nämlich die Finanzierung des 2019 ausgelaufenen Solidarpakts, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte. Außerdem verstößt die aktuelle Praxis in ihren Augen gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, weil nur noch eine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht. Alles in allem bringt der "Soli" dem Bund noch immer rund elf Milliarden Euro im Jahr ein.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Alois Rainer, sieht Karlsruhe trotzdem in der Pflicht. "Die Verfassungsmäßigkeit des 'Soli' muss letztlich vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden", betonte der CSU-Politiker gegenüber unserer Redaktion. "Hier steht ein Urteil noch aus."

Aus Rainers Sicht wäre es wünschenswert, wenn die Ampel-Koalition den "Soli" von sich aus bald vollständig abschaffen würde – so wie es die Politik immer versprochen habe. In Karlsruhe liegt noch eine Klage der FDP aus dem Sommer 2020, die den "Soli" insgesamt für verfassungswidrig hält. Sollten die Liberalen dort recht bekommen, müsste der Staat möglicherweise alle ab Anfang 2020 geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Pikant daran: Als sie die Klage eingereicht hat, saß die FDP noch in der Opposition. Heute stellt sie mit Parteichef Christian Lindner den Finanzminister.

Lesen Sie dazu auch

Früher war der "Soli" noch teurer

Der Solidaritätszuschlag wird seit Juli 1991 erhoben und war in dieser Zeit nur für zwei Jahre ausgesetzt. Zunächst hatte er 7,5 Prozent der Steuerschuld betragen, 1998 wurde der Satz auf 5,5 Prozent gesenkt. Seit dem Jahr 2021 bezahlen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerzahler: Beschäftigte oder Selbstständige mit einer Steuerlast von 17.500 Euro und mehr im Jahr bei Alleinstehenden und 35.000 Euro bei Verheirateten. Außerdem verlangt das Finanzamt den "Soli" von Anlegern, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, sowie von GmbHs und anderen Körperschaften. 

Für viele Betriebe des Handwerks ist der Solidaritätszuschlag nach den Worten ihres Verbandspräsidenten Holger Schwannecke eine zusätzliche Belastung neben der ohnehin hohen Gewinnbesteuerung in Deutschland. Da der "Soli" weiterhin generell auf die Körperschaftsteuer erhoben werde, schulterten die Handwerker sogar den überwiegenden Teil des Gesamtaufkommens. Schwannecke wörtlich: "Das belastet die Betriebe und ihre Inhaberinnen und Inhaber in diesen herausfordernden Zeiten zusätzlich und gehört daher abgeschafft."

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

31.01.2023

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein schwerer Schlag gegen Lindner und seine FDP. Hatte sie sich doch dafür eingesetzt,
auch den Soli für die Großverdiener abzuschaffen. Diese finden genug Mittel und Wege, Steuern zu "sparen" am Fiskus vorbei.
Aber selbst dieser "Einsatz" für die Großverdiener hat sich für die Lindner-FDP nicht gelohnt. Laufen ihr die Wähler doch scharenweise
davon zur Union, sonst würde sich die FDP nicht auf 5-6 % halbiert haben nach 11,5 % bei der Bundestagswahl vor gut einem Jahr.

31.01.2023

Nach unserem Wahlsystem ist es auch völlig egal, wieviel Prozentpunkte eine Partei erhält. Wir wählen ja nicht die Regierungsmitglieder, sondern geben nur ein Votum ab, welcher Werbespot uns gefallen hat!