Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Macrons umstrittenes Projekt: Frankreich: Rentenrefom beschlossen, Regierung abgestraft

Macrons umstrittenes Projekt
20.03.2023

Frankreich: Rentenrefom beschlossen, Regierung abgestraft

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist am Ziel: Die umstrittene Rentenreform ist offiziell beschlossene Sache.
4 Bilder
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist am Ziel: Die umstrittene Rentenreform ist offiziell beschlossene Sache.
Foto: Michel Euler/AP, dpa

Macrons umstrittene Rentenreform in Frankreich ist verabschiedet. Die Regierung wurde aber erneut abgestraft. Während die Opposition weitere Waffen zückt, muss Macron sich Gedanken über die Zukunft machen.

Nach dem Streit um das Vorgehen der französischen Regierung bei der Rentenreform hat diese die Misstrauensanträge der Opposition knapper als erwartet überstanden. Zwar wurde die nötige absolute Mehrheit von 287 Stimmen nicht erreicht, es fehlten aber lediglich neun Stimmen.

In der ersten der zwei Abstimmungen entzogen 278 Abgeordnete der Mitte-Regierung das Vertrauen, im zweiten, das die Rechtsnationalen eingebracht hatten, waren es 94 Abgeordnete. Die angeschlagene Regierung unter Präsident Emmanuel Macron ist erst einmal gerettet, muss aber einen herben Schlag verkraften. Die umstrittene schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre ist mit der Abstimmung offiziell beschlossen.

Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt aber später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 Jahren gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag - dies will die Regierung beibehalten, auch wenn die Zahl der nötigen Einzahljahre für eine volle Rente schneller steigen soll. Die monatliche Mindestrente will sie auf etwa 1200 Euro hochsetzen. Mit der Reform will die Regierung eine drohende Lücke in der Rentenkasse schließen.

Ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung

Nach Wochen hitziger Debatten, Streiks und Protesten verschärfte sich der Ton auf der Zielgeraden der Reform vergangene Woche merklich. Am Donnerstag sollten die beiden Parlamentskammern final über die Reform abstimmen. Der Senat billigte das Vorhaben. Grünes Licht aus der Nationalversammlung, in der die Regierung seit der Parlamentswahl im Juni keine absolute Mehrheit mehr hat, schien jedoch bis zuletzt unsicher. In letzter Minute entschied die Regierung daher, die Reform mit einem Sonderartikel der Verfassung ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung zu drücken. Sowohl die Rechtsnationalen als auch die Zentrumsgruppe Liot gemeinsam mit den Linken reichten daraufhin einen Misstrauensantrag ein.

Um Blockaden in wichtigen Angelegenheiten zu verhindern, kann die Regierung in Frankreich Vorhaben in sehr begrenztem Umfang ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung bringen. Die Zustimmung des Senats ist dennoch nötig. Zu dem Sonderartikel kann die Regierung in Haushaltsfragen greifen - wie nun bei der Rentenreform. Darüber hinaus darf sie das Mittel nur einmal pro Parlamentsjahr nutzen.

Gescheitertes Votum knapper als erwartet

Während die Rentenreform mit dem gescheiterten Votum gerettet scheint, fährt die Regierung mit dem Votum eine weitere Schlappe ein. Beobachter hatten einen weniger knappen Ausgang erwartet. Dass die Regierung im Streit um die Reform zu dem Sonderartikel greifen musste, war bereits ein Eingeständnis der Schwäche.

Präsident Macron dürfte möglichst bald einen symbolischen Neuanfang wagen - wohl auch mit aufgefrischter Regierungstruppe. Seit Tagen wird bereits über die Zukunft von Premierministerin Borne spekuliert, die an vorderster Front für die Reform kämpfte und deren immer und immer wieder betonte Suche nach einem Kompromiss letztlich krachend scheiterte. Doch die Personalie ist kompliziert. Borne ist erst die zweite Premierministerin in Frankreich. Ihre Vorgängerin Édith Cresson war in den 1990er Jahren lediglich elf Monate im Amt. Ginge Borne nun, würde sie das noch unterbieten. Macron, der sich gerne als Verfechter der Gleichstellung inszeniert, dürfte dies zu vermeiden versuchen. Gemunkelt wird, dass Borne daher mindestens noch bis Anfang April auf ihrem Posten bleibt.

Kann Macron die aufgebrachten Menschen besänftigen?

Doch selbst mit neuen Gesichtern im Kabinett müsste Macron sich auch persönlich fragen, wie er nun weitermachen will und kann. Mit der Rentenreform hat er den Frust Hunderttausender Franzosen auf sich gezogen, der sich in den vergangenen Tagen bei spontanen und teils gewalttätigen Protesten entlud. Die Gewerkschaften wollen weiter mobilisieren, schon für Donnerstag sind weitere Streiks und Proteste geplant. Erwartet wird, dass Macron, der in der Debatte bisher eher im Hintergrund agierte, nun das Wort ergreifen wird. Doch wie er die aufgebrachten Gemüter der mehrheitlich gegen die Reform eingestellten Französinnen und Franzosen besänftigen will, ist unklar. Darauf zu setzen, dass sich nach der Wut in ein paar Wochen Resignation einstellt, könnte riskant sein.

Für die Opposition ist das letzte Wort in dem Streit noch nicht gesprochen. Am Dienstag wollen Linke und Rechtsnationale den Verfassungsrat anrufen. Auch mit einem aus dem Parlament initiierten Referendum wollen sie versuchen, die Reform noch zu Fall zu bringen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.