Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Streit um neues Gesetz: Millionen Heizungen erreichen 2024 Austauschpflicht-Alter

Streit um neues Gesetz
30.05.2023

Millionen Heizungen erreichen 2024 Austauschpflicht-Alter

Immer mehr Ölheizungen erreichen die gesetzliche Altersgrenze.
Foto: Christian Charisius, dpa

Exklusiv Immer mehr Heizungen erreichen laut Bundesregierung die Altersgrenze. Die Union warnt nun vor einem Ansturm auf neue Öl- und Gasheizungen.

Die Öl- und Gas-Heizungsanlagen von rund vier Millionen Wohngebäuden in Deutschland werden allein im kommenden Jahr das Alter der gesetzlichen Austauschpflicht von 30 Jahren erreichen. Laut einer unserer Redaktion vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion erreichen rund 1,9 Millionen Ölheizungen und 2,1 Millionen Gasheizungen die Altersschwelle im bisherigen Gebäudeenergiegesetz. Allerdings müsse wegen zahlreicher Ausnahmen in dem Gesetz nur ein Teil davon tatsächlich ausgetauscht werden, betonte die Bundesregierung.

Union warnt vor neuem "Run auf Öl- und Gasheizungen"

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung forderte von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angesichts der hohen Zahl rasche Klarheit über die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes und neue Förderkriterien. "Wenn die Vorgaben für neue Heizungen bei Bestandsgebäuden ohne grundlegende Änderungen einfach nur ein Jahr später zum Jahresbeginn 2025 kommen, dann wird auch im nächsten Jahr der von Habecks Plänen ausgelöste Run auf Öl- und Gasheizungen weitergehen", warnte Jung.

Schon jetzt wollten viele Hausbesitzer den Vorschriften des neuen Gesetzes mit der alten Technik zuvorkommen: "Ein fossiles Konjunkturprogramm der Ampel kann niemand wollen", betonte der Unions-Klimaexperte. "Fördern und Fordern" müssen die Leitlinien bleiben statt "Verbieten, Verordnen, Verhindern", forderte Jung eine Rückkehr zu den teils höheren Fördermitteln für den Heizungstausch in den vergangenen Jahren.

CDU-Vize Jung kritisiert Förderkürzungen beim Heizungstausch

"Während fortlaufend zu Recht die Bedeutung der Wärmewende propagiert wird, wurde die dafür notwendige Förderung von der Ampel bislang nur massiv gekürzt", kritisierte der CDU-Klimaexperte. "Bei Biomasse von bis zu 55 Prozent auf maximal 20 Prozent und selbst bei der doch so präferierten Wärmepumpe von bis zu 50 auf höchstens 40 Prozent", erklärte er. Das neue Konzept der Regierung sehe nur eine Grundförderung von 30 Prozent vor und Boni nur in Sonderfällen.

"Damit ist das eher eine zusätzliche Kürzung als eine bessere Förderung", kritisierte Jung. "Das trifft nicht nur wenige Härtefälle, es geht um die Mitte der Gesellschaft", warnte er. "Es muss jetzt zeitnah ein neues Konzept vorgestellt werden: Die Kürzungen der Ampel müssen zurückgenommen werden und es muss stärkere Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen geben." Ebenso bessere Abschreibungsmöglichkeiten im Mietwohnungsbereich und Gewerbe bei der Gebäudesanierung.

Wie viele alte Öl- und Gasheizungen gibt es in Deutschland?

Der Regierungsantwort zufolge sind 857.794 alte Ölheizungen und 693.118 alte Gasheizungen derzeit von der Austauschpflicht nach 30 Jahren befreit, da die Besitzer bereits vor dem gesetzlichen Stichtag am 1. Februar 2002 im selbst genutzten Wohnhaus gelebt haben. Erst bei einem Eigentümerwechsel müssen die Heizungen laut der derzeit gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes binnen zwei Jahren ausgetauscht werden. Zudem verfügten der Antwort zufolge mehr als die Hälfte der Gas- und Ölheizungen inzwischen über effiziente Niedertemperaturkessel, die derzeit ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen sind. Zudem sind in deutschen Wohnungen noch 546.000 Zimmergasöfen und über 85.000 Kohleheizungsanlagen in Wohnhäusern in Betrieb.

Der hohe Bestand an alten Heizungen macht laut dem Unionsexperten Jung das Ausmaß des Handlungsbedarfs und der Verunsicherung einer großen Zahl an Wohnimmobilienbesitzern und Mietern deutlich. "Robert Habeck muss jetzt an die Grundfesten seiner Wärme-Pläne, allein mit dem Drehen an ein paar Schrauben des Heizungsentwurfs ist es nicht getan", betonte der CDU-Vize. "Um die Vertrauenskrise zu überwinden, muss er zu einer glaubwürdigen Neuausrichtung bereit sein."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.