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  3. Syrische Staatsfolter: Deutsches Gericht verurteilt Angeklagten zu lebenslanger Haft

Syrische Staatsfolter
13.01.2022

Deutsches Gericht verurteilt Angeklagten zu lebenslanger Haft

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat ein Urteil gegen einen Syrer gesprochen, der Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen sein soll.
Foto: Thomas Frey, dpa

In einem syrischen Geheimdienst-Gefängnis war er als Vernehmungschef an Staatsfolter beteiligt. Erstmals hat ein deutsches Gericht ein Urteil verhängt.

Im nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sprach den Syrer Anwar R. am Donnerstag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig. Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet, seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Gericht in Koblenz verurteilt Syrer wegen Staatsfolter zu lebenslanger Haft

Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit am 108. Verhandlungstag zu Ende gegangen. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hatte international Aufsehen erregt.

Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Der 58-Jährige sei in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte.

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. war nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin festgenommen worden.  (dpa)

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