AfD-Politiker nehmen doch an Kanzlerwahl teil
Vor der Kanzlerwahl hatten Abgeordnete erfolglos geklagt, weil sie wegen der 2G-Regel keine Chance auf ein Hotel in Berlin hätten. Dann nahmen die Politiker aber doch an der Wahl teil.
Mehrere AfD-Abgeordnete hatten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen geklagt, dass sie wegen der 2G-Regel in Berliner Hotels nicht an der Kanzlerwahl im Bundestag teilnehmen könnten.
Die Klage scheiterte - und trotzdem nahmen zehn der elf Kläger an der Wahl teil. Einer fehlte entschuldigt. Das geht aus dem Stenografischen Bericht des Bundestags vor.
Klage in Karlsruhe: Abgeordnete seien auf Hotels angewiesen
Die Klägerinnen und Kläger der AfD haben vor Gericht argumentiert, dass sie auf Übernachtungen in Berliner Hotels angewiesen seien, weil sie ansonsten nicht an der Bundestagsitzung teilnehmen könnten. Und weil sie laut eigenen Angaben nicht geimpft sind, dürfen Hotels sie wegen der 2G-Regel nicht beherbergen.
Die Abgeordneten lebten aber "außerhalb Berlins weit entfernt vom Bundestag". Während der Sitzungswochen seien sie auf Hotels in der Hauptstadt angewiesen, so die Parlamentarier. Die 2G-Regel sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten, so die Auffassung der AfD-Abgeordneten.
Klage in Karlsruhe wurde abgeschmettert - Bollmann spricht von "totalitärem Regime"
Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde allerdings zurück. Der Grund: Die Kläger hätten eine Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend dargelegt. Und: Der Eilantrag hätte zuerst an die Berliner Verwaltunsgerichte gehen müssen. (Az. 2 BvR 2164/21)
Auf seiner Internetseite schoss einer der Kläger, Gereon Bollmann, gegen das Gericht: "Solche Taschenspielertricks sind sonst nur aus totalitären Regimen bekannt". Er spricht von einem "neuen Skandal am Bundesverfassungsgericht". Dieses verschließe die Augen davor, dass frei gewählte Volksvertreter ihrem grundrechtlich geschützten Mandat nicht nachkommen könnten.
"Schlimmer noch: Durch die Nichtannahme unseres Antrages legitimiert es diese Woche eine Kanzlerwahl, obgleich durch die Berliner Hintertür Bundestagsabgeordnete von ihrer Teilnahme ausgeschlossen werden." Bollmann war selbst Richter am Oberlandesgericht in Schleswig.
Nach Klage: AfD-Abgeordnete nehmen doch an Kanzlerwahl teil
Wie sich später herausstellte, nahm Bollmann dann aber doch an der Kanzlerwahl teil. Genau wie neun der anderen Kläger der AfD-Fraktion im Bundestag: Carolin Bachmann, Christina Baum, Marc Bernhard, René Bochmann, Thomas Dietz, Johannes Huber, Jörn König, Stephan Protschka, Harald Weyel. Von den elf Parlamentariern fehlte laut Stenografischem Bericht nur Jürgen Pohl bei der Kanzlerwahl. Alle anderen gaben ihre Stimmkarten ab. (Mit dpa)
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