Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. USA: Gibt es bald die erste schwarze Richterin am Supreme Court?

USA
27.01.2022

Gibt es bald die erste schwarze Richterin am Supreme Court?

Stephen Breyer will vorzeitig seinen Posten räumen. Das ermöglicht es Joe Biden und den Demokraten, eine eigene Kandidatin durchzusetzen.
Foto: Steven Senne, AP, dpa

Die Karten im US-Supreme-Court werden neu gemischt. Halten Joe Bidens Demokraten zusammen, könnte erstmals eine schwarze Richterin an das höchste US-Gericht berufen werden.

Dass US-Präsident Joe Biden derzeit einen Lauf hat, würden selbst unverbesserliche Optimisten in Washington kaum behaupten: Seine Umfragewerte stürzen immer tiefer, die Inflation steigt, das Sozial- und Klimapaket ist gescheitert, die Wahlrechtsreform scheint blockiert. Nun sorgt ausgerechnet ein Rücktritt für eine rapide Stimmungsaufhellung im Weißen Haus. Seit am Mittwoch durchsickerte, dass der Verfassungsrichter Stephen Breyer in den Ruhestand geht, wirken Bidens Demokraten wie aufgeputscht. Auf den ersten Blick mag das verwundern, denn Breyer ist ein hoch angesehener, pragmatisch-liberaler Jurist. Die Neubesetzung seines Sitzes wird an den Mehrheitsverhältnissen des Supreme Courts nichts ändern. Doch der Rückzug des auf Lebenszeit ernannten 83-Jährigen verhindert eine weitere Rechtsverschiebung des obersten Gerichts und ermöglicht es, die erste schwarze Verfassungsrichterin in der Geschichte der USA zu installieren.

Da praktisch alle gesellschaftlichen Streitfragen vom Waffenrecht über die Abtreibung bis zu Diskriminierungen vor dem Supreme Court landen, besitzt dessen Besetzung eine enorme politische Bedeutung. Schon im Wahlkampf hatte Biden versprochen, mit der männlich-weißen Dominanz am Gericht zu brechen. Am Donnerstag versprach er dann, dass eine schwarze Frau berufen werden soll. Es gibt gleich drei afroamerikanische Top-Kandidatinnen, die sämtlich als hoch qualifiziert gelten. Wenn die Demokraten im Senat zusammenstehen, können sie die von Biden nominierte Bewerberin im Alleingang bestätigen.

US-Präsident Joe Biden hat derzeit alles andere als einen Lauf. Da kommt die Chance, Weichen im Supreme Court zu stellen, gerade richtig.
Foto: Andrew Harnik, AP, dpa

Während alleine Ex-Präsident Donald Trump in seiner vierjährigen Amtszeit drei Verfassungsrichter durchsetzte und damit den Supreme Court dauerhaft nach rechts verschob, hat seit 2010 kein demokratischer Präsident mehr dort einen Posten besetzt. Nach dem Tod des rechten Richters Antonin Scalia nominierte der damalige Präsident Barack Obama im 2016 zwar den heutigen Justizminister Merrick Garland. Doch der republikanisch dominierte Senat verschleppte die Personalie, bis Obama aus dem Amt schied. Derweil hielt die linksliberale Justizikone Ruth Bader Ginsburg trotz angeschlagener Gesundheit an ihrem Posten fest. Als sie im September 2020 starb, peitschte Trump ohne Rücksicht auf politische Gepflogenheiten mit Amy Coney Barrett wenige Tage vor der Wahl eine rechte Nachfolgerin durch.

Die Konservativen haben eine sechs zu drei Mehrheit im Supreme Court

Seither haben die Konservativen eine Mehrheit von sechs zu drei Stimmen. Mit seinem Wechsel in den Ruhestand nach 28 Dienstjahren vermeidet Breyer eine Wiederholung des Ginsburg-Desasters. Doch die Zeit drängt. Für eine Bestätigung im Plenum reichen die 50 Demokraten-Stimmen plus dem Votum von Vizepräsidentin Kamala Harris. Vieles hängt also davon ab, ob die notorischen Abweichler Kyrsten Sinema und Joe Manchin, die schon Bidens Sozial- und Wahlgesetze versenkt haben, dieses Mal mit dem Präsidenten stimmen. Allerdings könnten auch zwei moderate republikanische Senatorinnen für Bidens Kandidatin votieren.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.