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Vorschlag von Merz: Innenministerium: Straftäter-Ausbürgerung verfassungswidrig

Vorschlag von Merz

Innenministerium: Straftäter-Ausbürgerung verfassungswidrig

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    Das Bundesinnenministerium verweist auf den hohen Schutzgehalt von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes. (Symbolbild)
    Das Bundesinnenministerium verweist auf den hohen Schutzgehalt von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes. (Symbolbild) Foto: Jörg Carstensen/dpa

    Das Bundesinnenministerium hält den Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen für rechtlich fragwürdig. «Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben» nicht vereinbar, erklärt ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage.

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Wenn einem Kriminalitätsphänomen mit dem vorhandenen rechtsstaatlichen Instrumentarium begegnet werden könne, stelle sich die Aberkennung der Staatsangehörigkeit nicht als «verhältnismäßiges Mittel» dar. In Artikel 16 Absatz 1 Grundgesetz heißt es: «Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.»

    Der Kanzlerkandidat der Union hatte der «Welt am Sonntag» gesagt, die von der Ampel-Koalition beschlossene doppelte Staatsbürgerschaft sollte nicht der Regelfall sein, sondern künftig wieder auf begründete Ausnahmefälle beschränkt werden. Merz führte weiter aus: «Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land.» Und: «Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.»

    Ein CDU-Sprecher sagte am Montag: «Uns geht es darum, eine Ausweitung der Tatbestände für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu prüfen, die mehrfach schwer straffällig geworden sind und damit eine Gefahr für die Sicherheit in unserem Land darstellen.» Es gehe Merz und der CDU «nicht um Menschen, die zwei Pässe haben und seit Jahren friedlich in unserem Land leben».

    Kritik der Türkischen Gemeinde

    Der Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) findet den Vorschlag des CDU-Chefs unangemessen - auch vor dem Hintergrund der Zunahme von Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund. «In guten Zeiten sind wir Deutsche mit allen Rechten und Pflichten, in schlechten Zeiten lässt der Staat uns fallen wie heiße Kartoffeln», empört sich der TGD-Vorsitzende, Gökay Sofuoglu. Menschen mit Migrationsgeschichte würden dadurch zu Deutschen «auf Bewährung».

    Die Co-Vorsitzende des Migrantenverbandes, Aslihan Yesilkaya-Yurtbay, kritisierte, dass Merz in dem Interview im Kontext des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg über die Aberkennung der Staatsbürgerschaft gesprochen habe. Schließlich sei der Täter, ein Arzt aus Saudi-Arabien, weder deutscher Staatsbürger gewesen noch vor der Tat als Straftäter aufgefallen.

    Im vergangenen Jahr trat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz der Ampel-Koalition in Kraft. (Symbolbild)
    Im vergangenen Jahr trat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz der Ampel-Koalition in Kraft. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
    Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) kritisiert den Vorschlag von Friedrich Merz (CDU). (Archivfoto)
    Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) kritisiert den Vorschlag von Friedrich Merz (CDU). (Archivfoto) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
    Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union, würde Straftätern mit Doppelpass gerne die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen. (Archivfoto)
    Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union, würde Straftätern mit Doppelpass gerne die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen. (Archivfoto) Foto: Michael Kappeler/dpa
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