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Kommentar: Warum das neue Heizungsgesetz in Karlsruhe nicht durchfallen darf

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Energiewende: Warum das neue Heizungsgesetz in Karlsruhe keinesfalls scheitern darf

Stefan Küpper
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    Auch das Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) war – genauso wie das Bundesbauministerium von Verena Hubertz (SPD) – an dem jetzt heftig kritisierten Gesetzentwurf beteiligt.
    Auch das Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) war – genauso wie das Bundesbauministerium von Verena Hubertz (SPD) – an dem jetzt heftig kritisierten Gesetzentwurf beteiligt. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Da arbeitet sich die Union über Jahre an dem ab, was der Boulevard immer nur als „Habecks Heiz-Hammer“ geschmäht hatte. Dann kommen CDU/CSU an die Regierung, machen aus dem Gebäudeenergiegesetz das Gebäudemodernisierungsgesetz, feiern sich dafür, dass mit dem Entwurf die Freiheit in deutschen Kellern wieder restauriert sei, bringen die Novelle sogar durch das Kabinett. Dann aber, noch bevor sie durchs Parlament ist, werden verfassungsrechtliche Bedenken laut. Von Kritikern und Grünen ohnehin. Jetzt aber auch – offen – von Unionspolitikern. Und der Normenkontrollrat kritisiert den Entwurf als „in weiten Teilen kaum verständlich“.

    Sicher, kein Gesetz kommt so aus dem Parlament, wie es eingebracht wurde. Dieses Struck'sche Gesetz gilt bis heute. Aber nach monatelangen Verhandlungen und mit diesem vollmundigen Vorlauf sollte der Entwurf doch hoffentlich handwerklich so gemacht sein, dass er in Karlsruhe nicht nur besteht – sondern (Stichwort: Verschlechterungsverbot) über jeden Zweifel erhaben ist. Denn – ganz abgesehen von allen parteipolitischen Scharmützeln – worum geht es denn: Die Energiewende soll gelingen, dafür soll möglichst breite Akzeptanz hergestellt und die Verbraucher nicht erneut massiv verunsichert werden. Leider passiert genau das schon wieder. Und wer profitiert? Die extreme Rechte.

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