Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Wo gilt 2G? Corona-Regeln für Einkaufen, Restaurant, Friseur in Deutschland

Corona-Regeln
02.12.2021

Wo gilt 2G? Corona-Maßnahmen für Einzelhandel, Restaurants oder Friseur in Deutschland

Bei 2G im Einzelhandel haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt.
Foto: Christophe Gateau, dpa

Einkaufen, Friseur, Gastronomie: Die Corona-Regeln werden strenger. Was gilt, wer kontrolliert und was auch auf Geimpfte und Genesene zukommt.

Nach dem Bund-Länder-Gipfel zur Brechung der vierten Corona-Welle am Donnerstag ist klar: Der Lockdown für Ungeimpfte kommt. Nachdem bereits erste Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Hamburg der Zutritt in Veranstaltungen, Gastronomie und Einzelhandel für Ungeimpfte eingeschränkt hat, wird die 2G-Regel auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Das heißt: Nur noch Geimpfte und Genesene sollen bei steigender Inzidenz im Kino oder Café sitzen, zum Friseur oder auch einkaufen gehen. Ausnahmen gelten für sogenannte Geschäfte des täglichen Bedarfs: Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Discounter, Drogerie-Filialen, Bioläden, Postfilialen und andere Betriebe, die zu den Grundversorgern zählen. In einigen Bundesländern zählen auch Baumärkte dazu.

Einkaufen: Ungeimpfte sind eingeschränkt

Ungeimpfte können dann nicht mehr in Geschäfte gehen, um Möbel, Fliesen, Kleidung, Spielwaren oder andere Waren einzukaufen. Kurz: Shopping geht nicht mehr. Abholdienste oder Lieferdienste, die Bestellungen nach Hause bringen, sind zugelassen.

Bei Abholdiensten, etwa Angebote wie „Click & Collect“ erfolgt die Bestellung telefonisch oder online; die Ware wird dann zur Abholung bereitgestellt und kann abgeholt werden.

Die Kontrollen der Nachweise führen die betroffenen Händler eigenständig durch. Mitarbeiter und Sicherheitspersonal müssen Impf- und Genesungsnachweise am Eingang nachprüfen.

Diese Kontrolle dauert zwar nicht sehr lange, doch in einem großen Kaufhaus könnte sich das summieren. Die Folge könnten längere Wartezeiten und – wegen des Sicherheitsabstands – lange Warteschlangen sein. Geimpfte und Genesene sollten ihre Nachweise und ihre Ausweisdokumente griffbereit halten.

Lesen Sie dazu auch

Gastronomie: 2G oder Take-Away

In Cafés, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt auch die 2G-Regel. Wer in einem Geschäft oder Lokal essen oder trinken möchte, muss einen Nachweis über Impfung oder die überstandene Covid-19-Erkrankung vorlegen können. Wer ungeimpft ist, muss draußen bleiben. Ein Coffee-to-go oder Take-Away-Gericht können sich Ungeimpfte trotzdem holen. Das darf dann aber nicht im Gastronomiebetrieb verzehrt werden. In Berlin herrscht zusätzlich zu 2G eine Maskenpflicht in der Gastronomie, in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gelten teilweise sogar 2G Plus, dann müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test vorweisen können.

Friseur: Corona-Regeln unterschiedlich

Eigentlich zählt der Friseurbesuch zu den körpernahen Dienstleistungen, ebenso wie Nagelstudios oder die medizinische Fußpflege. Diese Dienstleistungen wurden ebenfalls verschärft. Aber: Der Friseur bildet eine Ausnahme. Zumindest in einigen Bundesländern, wie etwa in Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt gilt beim Friseur 3G. In Bayern gilt 3G plus negativem Testergebnis. In den meisten übrigen Ländern greift 2G.

2G-Kontrolle: Welche Dokumente gelten?

Geimpfte brauchen entweder den digitalen, den ausgedruckten oder den gelben Impfausweis.

Genese brauchen ihr positives PCR-Ergebnis oder die Quarantäneanordnung aus der eine Covid-19-Erkrankung hervorgeht. Der Corona-Infektion muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf maximal sechs Monate alt sein. Zur Feststellung der Identität werden in der Regel Ausweis oder Führerschein kontrolliert.

Geschäfte: Großer Ansturm am Wochenende erwartet

Direkt vor Weihnachten ist klar: Das erste Dezember-Wochenende ist besonders umsatzstark. Zum monatlichen Gehalt kommt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Weihnachtsgeld.

Zusätzlich zu den üblichen Einkäufen, wird auch fürs Weihnachtsfest eingekauft. Für das Weihnachtsfest besorgen sich viele etwa einen neuen Esstisch, neue Stühle und vor allem Deko-Artikel. Für Ungeimpfte ist das kommende Wochenende in vielen Bundesländern die letzte Chance, um eingeschränkt einzukaufen. Die Gefahr, dass an diesem Wochenende ein großer Andrang herrscht, ist demnach hoch.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.