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Sterbehilfe
06.11.2015

Was der Beschluss des Bundestags zur Sterbehilfe bedeutet

Der Bundestag hat geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten.
Foto: Norbert Försterling, dpa

Der Bundestag hat Sterbehilfe als Dienstleistung verboten. Aber worüber mussten die Abgeordneten eigentlich abstimmen und warum gibt es Kritik an der Entscheidung? Die Antworten.

Die Entscheidung des Bundestages für ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung kam schließlich klarer und schneller als erwartet. Der Gesetzentwurf der Abgeordneten um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erhielt am Freitag im Parlament schon in der Zweiten Lesung die absolute Mehrheit. Mit 360 Ja-Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen setzte der Bundestag im abschließenden Votum ein klares Signal, dass ein Geschäft mit dem Tod in Deutschland nicht erwünscht ist.

Worüber mussten Die Parlamentarier entscheiden?

Vier Gesetzesentwürfe und ein Antrag lagen den Abgeordneten vor: Neben dem Brand/Griese-Entwurf forderten Abgeordnete um Patrick Sensburg (CDU) ein völliges Verbot der Beihilfe, während Parlamentarier um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) allein die auf Gewinn angelegte Suizidbeihilfe verbieten, ansonsten aber günstige Rahmenbedingungen für die Beihilfe schaffen wollten. Abgeordnete um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) wollten Ärzten die Beihilfe unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlauben.

In einer nachdenklich, bisweilen auch leidenschaftlich zuspitzenden dreistündigen Debatte drehte sich aber schließlich fast alles um die Alternative zwischen dem strafrechtlichen Verbot der organisierten Beihilfe oder der Beibehaltung der Rechtslage. Der entsprechende Entwurf galt schon im Vorhinein mit den meisten Unterschriften - einschließlich jenen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Gabriel - als aussichtsreichster.

Welche Argumente hatten die Gegner eines Sterbehilfeverbots?

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Die Gegner führten immer wieder das Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens ins Feld. Dies sei der Kern der Menschenwürde, so Hintze. Der Staat dürfe nicht bevormunden. Der Patient dürfe im Extremfall nicht alleine gelassen werden. Künast verlangte Respekt vor der Freiheit des anderen, seinen eigenen Weg zu gehen. Als Beispiel nannte sie die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch. In ihren eigenen Gesetzentwürfen ging es allerdings weniger um Extremfälle, sondern um allgemeine Regelungen der Suizidbeihilfe.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), der mit anderen für die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids eintrat, warnte vor der Verschärfung des Strafrechts. Patienten in größter existenzieller Not würden künftig alleine gelassen. Im Fall eines Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe drohten Ärzte mit Ermittlungsverfahren überzogen zu werden. "Wir wollen, dass am Sterbebett nicht Staatsanwälte stehen, sondern Angehörige und Ärzte."

Was sagen Befürworter des Entwurfs?

Brand und Griese warnten davor, dass Menschen zu einem Suizid gedrängt werden könnten. "Es geht auch um den Schutz von Menschen vor gefährlichem Druck", sagte Brand. Griese meinte, niemand solle unter Druck geraten, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, selbst wenn noch gute Tage möglich seien. Es soll sich niemand "dafür entschuldigen müssen, dass er noch leben will". Brand nannte als Kernanliegen: "Hilfen ausbauen und den Missbrauch stoppen". Das Angebot organisierter Suizidbeihilfe schaffe Nachfrage, wie die Nachbarländer Niederlande oder die Schweiz zeigten. Ärztliche Freiräume blieben wie bislang erhalten. Es gebe Bereiche, "in denen das Strafrecht schlicht schweigen muss". Elisabeth Scharfenberg (Grüne) erinnerte daran, dass Selbstbestimmung Voraussetzungen habe. Durch das Verbot werde der Druck genommen und damit die freie Entscheidung erst ermöglicht.

Wie haben die Abgeordneten aus der Region im Bundestag abgestimmt?
16 Bilder
Sterbehilfe: So stimmten die Abgeordneten aus der Region ab
Foto: Archivbild, Wolfgang Kumm (dpa)

Was genau besagt der Entwurf?

Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Wörtlich heißt es: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Weiterhin heißt es im Gesetz, straffrei bleibe, "wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt" und entweder Angehöriger ist oder dem Betreffenden nahe steht. Der Ehemann zum Beispiel, der seine todkranke Frau, die sich zum Sterben entschlossen hat, zu einem geschäftsmäßig handelnden Suizidhelfer fährt, um sie mit in den Tod zu begleiten, macht sich grundsätzlich nicht strafbar. Komplizierter ist die Lage möglicherweise für Ärzte, die Sterbehilfe leisten. Derzeit bewegen sie sich weitgehend in einer Grauzone. Auch die neue Rechtslage schafft zunächst wenig Klarheit. Problematisch könnte es für Ärzte insbesondere dann werden, wenn sie wiederholt Sterbewilligen ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs verweisen darin auf das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit. Dies setze nicht zwingend eine Gewinnabsicht voraus, sondern es genüge, dass der Täter "die Wiederholung gleichartiger Taten zum Gegenstand seiner Beschäftigung macht".

Wie sind die Reaktionen auf die Entscheidung?

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, begrüßte im Anschluss die Entscheidung des Bundestages. Er hatte sich stets gegen den Arzt als professionellen Suizid-Helfer gewandt. Auch die Kirchen äußerten sich positiv. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sagte: "Als Christen ist uns der Schutz des Lebens gerade ganz am Anfang und am Ende, das heißt in den besonders verletzlichen Phasen, ein besonderes Anliegen." Deshalb sei er dankbar für den Parlamentsbeschluss, in welcher er einen ethischen Gewinn sehe: "Sie bedeutet keine Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmtheit des einzelnen Patienten", so Ackermann. In einer gemeinsamen Erklärung teilten Bedford-Strohm sowie der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, der Münchner Kardinal Reinhard Marx, mit: "Das neue Gesetz schützt schwer kranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden." Der Bundestag habe ein starkes Zeichen für den Lebensschutz gesetzt.  Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einer "klaren und weisen Entscheidung" des Parlaments. "Der organisierten Suizidbeihilfe wird das Handwerk gelegt, die Hilfe zum Suizid im Einzelfall bleibt weiterhin straffrei", sagte er.

 "Ein schwarzer Tag für  Deutschland, insbesondere für schwerstleidende Menschen!",  kommentierte dies der Berliner Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), in deren Beirat sich  Arnold engagiert, kündigte direkt nach der Abstimmung eine Klage an,  die man im Notfall auch auf der europäischen Ebene führen werde.  "Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!", gab sich  gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon optimistisch, wobei er auf die  Resolution der deutschen Strafrechtslehrer verwies, die sich bereits  vor Monaten entschieden gegen ein Verbot der professionellen Freitodbegleitung ausgesprochen hatten. Der Verein Sterbehilfe Deutschland hat ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. "Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden wir Verfassungsbeschwerde erheben", sagte Marie-Claire Stellmann, Leiterin der Geschäftsstelle des Vereins am Freitag. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werde der Verein keine Suizidbegleitung mehr anbieten: "Wir werden gesetzestreu handeln." AZ

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.11.2015

In der Begründung des neuen §217 StGB wird zwar Ärzten erlaubt, im Einzelfall Suizidhilfe zu leisten. Es bleibt aber unklar, wie oft z.B. ein Onkologe einzelnen Menschen zu einem sanften Tod durch bereit gestellte Medikamente verhelfen darf. Ärztliche Suizidhilfe ist grundsätzlich „geschäftsmäßig“, d.h. auf Wiederholung angelegt. Frau Griese sagt zwar mündlich, verboten sei diese Hilfe nur, wenn sie Mittelpunkt/Hauptzweck der Tätigkeit sei. Im Gesetzestext und dessen Begründung steht das aber nicht. Es daher zu erwarten, dass kaum noch ein Arzt Suizidhilfe leisten wird. Die Kirchen wird es freuen, aber viele todkranke Menschen werden noch wochen- oder monatelang gegen ihren Willen fürchterlich leiden oder in ihrer Not auf brutale Suizidmethoden ausweichen.

07.11.2015

..meine vater starb im alter von 44 jahren qualvollst und unter schrecklichsten schmerzen und schreien an bauchspreicheldrüsenkrebs

er bat uns immer und immer wieder das beil zu holen und ihm den kopf durchzuschlagen, das ginge schnell

niemand niemand half ihn

in keinster form

obwohl er als kaputtes wrack keine chance hatte mußte er die folter bis zu letzt ertragen

man fühlt sich schuldig...

sehr schuldig

nun hat eine freundin mit 53 jahre alzheimer und versucht aus dem leben zu gehen, bevor sie es nicht mehr kann

niemand hilft