Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Reise
  4. Corona-Regeln in Griechenland: Einreise, Urlaub, Reise

Griechenland
20.12.2021

Corona-Regeln in Griechenland: Grenzfrage und Tests auch für Kinder

Willkommen in Griechenland: Auf Urlauber warten diverse Einschränkungen.
Foto: Maurizio Gambarini, dpa

Für Einreisende nach Griechenland hängt schon einiges davon ab, wo sie das Land betreten. Ansonsten gelten strenge Corona-Regeln, auch für Kinder gibt es keine Befreiung von der Testpflicht.

Wegen des überwiegend mediterranen Klimas bietet sich Griechenland zu jeder Jahreszeit als Urlaubsziel an. Ausnahme: Es herrscht eine Pandemie und das Virus wütet auch in Hellas. So gibt es diverse Regeln zu beachten, auf die wir hinweisen.

Weil Griechenland als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Wer sich davon nicht abbringen lassen will, benötigt bei der Einreise über den Land-, Luft- oder Wasserweg einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder einen Antigentest, der maximal 24 Stunden alt ist. Dies gilt für alle Personen unabhängig vom Impfstatus ab der Vollendung des fünften Lebensjahres. Anerkannt werden Nachweise in deutscher, englischer, französischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache.

Zudem kann bei der Ankunft in Einzelfällen ein Schnelltest anberaumt werden. Für Einreisende aus Bulgarien, Albanien, Nordmazedonien oder der Türkei steht obligatorisch ein PCR- oder Antigentest auf dem Programm.

Ein positives Ergebnis führt grundsätzlich zu einer bis zu zehntägigen Isolierung, über den Ort darf der Reisende in der Regel nicht selbst bestimmen.

Einreise nach Griechenland: Wer muss in Quarantäne?

Befreit von der Pflicht zur Quarantäne sind alle Reisenden mit den genannten Belegen, die Griechenland auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien) Kastanies und Kipoi (Türkei) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertiziani (Albanien) betreten. Zu beachten ist noch: An den beiden genannten türkischen Grenzübergängen werden pro Woche jeweils höchstens 1500 Menschen nach Griechenland hineingelassen.

Lesen Sie dazu auch

Für alle Einreisen gilt zudem, dass ein Online-Anmeldeformular ausgefüllt werden muss. Angehörige eines Haushaltes können dabei ein gemeinsames Exemplar verwenden, es sind aber auch alle mitreisenden Kinder einzutragen. Ist die Anmeldung erfolgreich, geht spätestens am Tag der Anreise automatisch eine Mail mit einer Bestätigung samt QR-Code ein. Dieser muss beim Check-In und bei der Einreise vorgezeigt werden. Andernfalls können 500 Euro Strafe fällig werden.

Gibt es technische Probleme mit dem Formular, können laut Auswärtigem Amt nur die griechischen Behörden helfen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben darauf keinen Einfluss.

Video: SAT.1

Corona-Regeln in Griechenland: Maskenpflicht gilt an vielen Orten für alle Personen ab vier Jahren

In Griechenland gilt für alle Personen ab vier Jahren die Pflicht, in allen geschlossenen öffentlichen Räumen wie Supermärkten, im Einzelhandel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen, Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten Mund und Nase zu bedecken. Masken müssen auch an belebten Plätzen im Freien getragen werden. Bei Verstößen kann das Bußgeld bis zu 300 Euro betragen.

Für Geschäfte, den öffentlichen Nahverkehr und Taxis gelten Kapazitätsbeschränkungen. Letztere dürfen maximal drei Personen befördern, es sei denn, bei den Passagieren handelt sich um eine Familie.

In bestimmten Einrichtungen wie etwa der Gastronomie und Clubs gilt in Innenräumen die 2G-Regel, es dürfen also nur Geimpfte und Genesene eintreten. Für Zwölf- bis 17-Jährige kann ein höchstens 48 Stunden alter Antigentest herhalten. Bei Vier- bis Elfjährigen genügt ein maximal 24 Stunden alter Selbsttest, dessen Ergebnis muss auf einer eigens dafür eingerichteten Plattform auf Englisch oder Griechisch eingetragen und das Dokument heruntergeladen werden.

In Restaurants, Cafés und anderen Lokalen dürfen höchstens zehn Personen an einem Tisch sitzen. An der Theke dürfen jeweils nur zwei Menschen nebeneinander sitzen, zu den übrigen muss mindestens 1,50 Meter Abstand eingehalten werden.

Ansonsten gilt weitestgehend die 3G-Regel, so im Außenbereich der Gastronomie, in Einzelhandelsgeschäften, in Museen, in Banken oder in Behörden. Erwachsene ohne Impfung oder Genesung benötigen hier einen PCR-Test aus den vergangenen 72 Stunden oder einen Antigentest, der höchstens 48 Stunden zurückliegt. Für Kinder und Jugendliche gelten dieselben Zutrittsregeln wie in der Gastronomie.

An archäologischen Stätten und in Museen dürfen Gruppen höchstens 20 Personen umfassen, für Familien gibt es allerdings keine Obergrenze. Bei Führungen dürfen 40 Personen eine Gruppe bilden. Kinos dürfen unter 2G-Regeln in geschlossenen Räumen alle Plätze belegen, Minderjährige ab vier Jahren müssen die Selbsttest-Regel beachten. Theater- oder Tanzaufführungen sowie Konzerte steigen im Freien nur mit sitzendem Publikum, die Kapazität ist abhängig von der Größe des Veranstaltungsortes und kann zwischen 65 und 100 Prozent variieren. Auch hier gilt für Erwachsene 2G, Tickets müssen elektronisch ausgestellt werden.

Ohne Nachweis dürfen nur Apotheken und Lebensmittelgeschäfte Kunden empfangen.

An organisierten Stränden sind Abstandsregeln zu beachten. Jeweils höchstens zwei Personen dürfen gemeinsam einen Sonnenschirm nutzen, Ausnahmen gelten nur für Familien.

An einem Strand mit Blauer Flagge südlich von Athen stehen Sonnenschirme für Strandbesucher bereit.
Foto: Lefteris Partsalis/XinHua, dpa

Corona-Maßnahmen: Auch bei Inlandsreisen in Griechenland gilt die 3G-Regel

Für überregionale Inlandsreisen per Flugzeug, Bus, Zug oder Schiff - auch auf die griechischen Inseln - müssen alle Reisenden ab zwölf Jahren eine Impf- oder Genesungs-Bescheinigung oder einen maximal 72 Stunden zurückliegenden PCR-Test respektive einen höchstens 48 Stunden alten Antigentest dabeihaben. Bei Vier- bis Elfjährigen gilt die Selbsttest-Regel. Vor Schifffahrten muss noch eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

Wichtig zu wissen: Nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen wird in Griechenland das gelbe Impfbuch nicht als Nachweis einer Impfung anerkannt. Sicherer ist auf jeden Fall eine App oder eine mit einem Barcode versehene Bescheinigung vorzuzeigen - ausgenommen für die Selbsttests.

Personen über 60 Jahre benötigen spätestens nach sieben Monaten eine Booster-Impfung, um ihren Status aufrechterhalten zu können.

Das Land teilt seine Regionen je nach Infektionszahlen in vier Stufen ein: grün, gelb, orange und rot. Wobei in letzteren die größte Gefahr herrscht. Je nach Einstufung können weitere Maßnahmen erlassen werden.

Da Griechenland als Hochrisikogebiet eingestuft wird, brauchen Reiserückkehrer nach Deutschland einen Impf- oder Genesungs-Nachweis. Ist dieser nicht vorhanden, tut es auch ein negativer PCR-Test aus den vergangenen 72 Stunden oder ein maximal 48 Stunden zurückliegender Antigentest. Diese befreien aber nicht von der anschließenden Quarantänepflicht.

Diese zehntägige Isolierung kann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet sie automatisch nach fünf Tagen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.11.2021

Warum kann man nicht bei solch hohen Inzidenzen/Risikogebiete weltweit "seinen Hintern zu Hause behalten" und noch quer durch die Weltgeschichte reisen. Unglaublich. Aber wenn der Urlaub wichtiger ist ... das nenne ich mal "unsolidarisch"