So will Markt Rettenbach Photovoltaik nutzen
Plus Die Unterallgäuer Gemeinde hat einen Kriterienkatalog verabschiedet, über den nun die Errichtung von Modulen zur Stromerzeugung geregelt wird.
Kernkraftwerke werden abgeschaltet, Fahrzeuge sollen künftig verstärkt mit Strom betrieben werden. Neue Wasserkraftanlagen werden nicht mehr genehmigt und der Bau von Windkraftanlagen wird durch die 10H-Regelung massiv eingebremst. Doch von irgendwo muss der Strom herkommen: Die Gemeinde Markt Rettenbach hat die Zeichen der Zeit erkannt und einen umfangreichen Kriterienkatalog verabschiedet, der die Errichtung von sogenannten Agro-Photovoltaik-Anlagen über einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ regelt. Davon sollen auch die Bürger und die Marktgemeinde profitieren.
Markt Rettenbach gehört zu den "benachteiligten Gebieten"
Das Gemeindegebiet von Markt Rettenbach gehört zu den „benachteiligten Gebieten“. Interessenten, die dort einen Solarpark errichten wollen, müssen gegenüber der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt dem Kriterienkatalog der Marktgemeinde entspricht: Die Anlagen sollen möglichst nur auf „vorbelasteten Standorten“ wie versiegelten Konversionsflächen, brach liegenden Flächen, Deponien, durch Infrastruktureinrichtungen veränderte Landschaftsausschnitte wie Hochspannungsleitungen oder „Lagen ohne Fernwirkung“ gebaut werden.
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