
Lange Haftstrafen für zwei Bankräuber
Augsburg/Memmingen (tiba). Das Landgericht Köln hat zwei Bankräuber, die 2004 eine Bank in Trunkelsberg bei Memmingen ausrauben wollten, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Anschließend müssen die beiden 32 und 42 Jahre alten Männer in Sicherungsverwahrung. Das Duo hatte neun Banken im ganzen Bundesgebiet überfallen und rund 460.00 Euro erbeutet, so die Polizei Memmingen.
Augsburg/Memmingen (tiba). Das Landgericht Köln hat zwei Bankräuber, die 2004 eine Bank in Trunkelsberg bei Memmingen ausrauben wollten, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Anschließend müssen die beiden 32 und 42 Jahre alten Männer in Sicherungsverwahrung. Das Duo hatte neun Banken im ganzen Bundesgebiet überfallen und rund 460.00 Euro erbeutet, so die Polizei Memmingen.
Am Morgen des 24. Mai 2004 brachen die Täter in eine Bank des 1900-Seelen-Ortes Trunkelsberg ein - und warteten auf die ersten Angestellten. Die, so der Plan der Beiden, sollten als Geiseln dienen und zur Öffnung des Tresors gezwungen werden. Doch die Polizei bekam einen Tipp. Zusammen mit einer Spezialeinheit aus München versuchten die Beamten die Täter zu überwältigen. Der ältere Mann konnte zwar flüchten, wurde jedoch wenige Tage später in einer Wohnung in Biberach festgenommen.
Doch nicht nur das Geldinstitut in Trunkelsberg, insgesamt neun Banken versuchten die Täter auszurauben. Sieben Mal gelang es ihnen, zwei weitere Male wurde die Tat vereitelt. Außerdem brachen sie in einen Memminger Elektromarkt ein und stahlen Notebooks und Camcorder im Wert von etwa 20.000 Euro. Zwölf Bankangestellte nahmen die Beiden als Geiseln, bedrohten sie mit täuschend echt aussehenden Pistolen und fesselten sie mit Handschellen und Kabelbindern. Als "äußerst brutal" beschreibt die Polizei die Vorgehensweise der Verurteilten. Viele Opfer müssten bis zu einem Jahr psychologisch betreut werden, litten bis heute noch unter Angstzuständen.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Köln verurteilte die zwei Männer deshalb zu zehn und zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, dass die Täter, auch nachdem sie ihre Strafe abgessen haben, in Gewahrsam bleiben.
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