Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Lokalradar
  3. Schülertraum: Lehrer half beim Schummeln

27.02.2007

Schülertraum: Lehrer half beim Schummeln

Abi

Davon träumt jeder Schüler: Die Matheabiprüfung ist so richtig vergeigt. Was tun? Na klar. Auf zum Lehrer und dann werden gemeinsam mit ihm die Fehler so bereinigt, dass die Note doch noch stimmt.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nun Anklage gegen den 50-jährigen Lehrer eines Gymnasiums aus dem südlichen Landkreis Augsburg wegen Urkundenfälschung in vier Fällen erhoben. Der Mann ist hinreichend verdächtig, im Mai vergangenen Jahres dreien seiner Leistungskurs-Schüler gestattet zu haben, nachträglich ihre Klausuren zu korrigieren und diese in Teilen neu zu schreiben. Bei der Arbeit einer vierten Schülerin legte er selbst eine bessernde Hand an, ganz ohne deren Wissen.

Wie kommt ein Lehrer dazu, seine Karriere derart auf´s Spiel zu setzen? Wie die Staatsanwaltschaft vermutet, sei der Mann wohl durch Gutmütigkeit und Gerechtigkeitssinn motiviert gewesen.       

Heraus kam die Schummelei durch Hinweise von Schülern. Laut Staatsanwaltschaft haben der Angeschuldigte und die betroffenen Schüler die Manipulationen in vollem Umfang eingeräumt. Deren Abitur wurde daraufhin eingezogen und die Prüfung mit null Punkten gewertet.

Nachträglich wurden die drei Verdächtigen dann doch noch zur mündlichen Matheprüfung zugelassen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, das Abitur doch noch zu bestehen. Die Arbeit der Schülerin, die von der heimlichen Hilfestellung ihres Mathelehrers nichts wusste, wurde mit vier Punkten bewertet.

Bei Urkundenfälschung im besonders schweren Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Auch die drei beteiligten 20-jährigen Schüler werden wegen gemeinschaftlicher Urkundenfälschung vor den Jugendrichter des Amtsgerichts Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen, gebeten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.