
Schwertransport außer Kontrolle

Dasing (AZ). Der Fahrer eines falsch beladenen Schwertransports hat am Dienstagnachmittag auf der B 300 bei Aichach (Landkreis Aichach-Friedberg) einen Unfall verursacht. Dabei wurde ein anderer LkW aufgeschlitzt und seine Heckklappe weggerissen.
Am frühen Nachmittag hatte eine Streife des Schwerverkehrstrupps der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg den Fahrer des Schwertransportes auf der Autobahn A 8 in Höhe Adelsried kontrolliert. Der Fahrer aus dem Main-Tauern-Kreis war in Richtung München unterwegs. Er transportierte mit seinem Gefährt einen Kettenbagger, dessen Ausleger statt der erlaubten drei Meter etwa 4,2 Meter den Auflieger überragte. Der Ladungsüberhang war nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet und, was nach Angaben der Poizei am schwersten ins Gewicht fiel, die vorgeschriebene Begleitung durch ein Begleitfahrzeug fehlte.
Der Fahrer des Schwertransportes musste zunächst 35 Euro Strafe zahlen und sollte dann bis zum Autohof in Dasing weiterfahren. Dort sollte die Ladung umgeladen und gekennzeichnet werden. Ab 19 Uhr hätte der Fahrer schließlich unter Polizeibegleitung seinen Weg fortsetzen dürfen.
Der 38-Jährige hielt aber nicht in Dasing an, sondern fuhr auf der B 300 weiter in Richtung Ingolstadt - und wurde prompt von derselben Polizeistreife dabei entdeckt. Die Polizisten forderten den Fahtrer nocheinmal zum Anhalten auf. Er sollte seinen Lastwagen im Industriegebiet Ecknach abstellen. Beim Abbiegen von der B 300 in die Augsburger Straße schwenkte der Ausleger des Kettenbaggers unvermittelt aus, der Fahrer eines von hinten kommenden Sattelzuges übersah den Ausleger und rammte den Sattelauflieger. Dabei wurde die linke Flanke seines Lastwagens von der Mitte bis zum Heck aufgeschlitzt und die Heckklappe mit Hebebühne komplett herausgerissen. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf 40 000 bis 50 000 Euro.
Zur Rede gestellt gab der Schwertransportfahrer an, einen Abladetermin in Schrobenhausen zu haben, den er dringend hätte einhalten müssen. Nun erwartet ihn eine Anzeige wegen Auflagenverstößen und vorsätzlicher Missachtung von polizeilichen Anweisungen. Beides wird eine Geldbuße und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Der verantwortlichen Transportfirma werden sämtliche Sondergenehmigungen zur Durchführung von Schwertransporten entzogen.
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