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  3. Bahn-Verspätung: Entschädigung leicht bekommen - So geht's

Deutsche Bahn
14.06.2022

Was kann man tun, wenn der Zug Verspätung hat?

Mal wieder unpünktlich? In diesem Fall gibt es Geld.
Foto: dpa

Viele Fahrgäste verschenken Geld, weil sie die Entschädigung bei Verspätung nicht kassieren. Dabei geht das relativ einfach. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen.

Zwei Jahre lang war die Bahn weitgehend pünktlich. Kein Wunder, es fuhr ja kaum jemand. Doch zuletzt rutschte die Pünktlichkeitsrate wieder unter 70 Prozent – fast jeder dritte Zug kam also unpünktlich am Ziel an. Wenigstens können Reisende sich einen kleinen finanziellen Ausgleich holen, wenn der Zug am Ziel eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat. Das gilt auch bei Streiks oder Unwetter. Und so funktioniert’s:

Bahn-Verspätung: Wann gibt es Entschädigung?

Sind am Reiseziel mehr als 60 Minuten Verspätung aufgelaufen, dann hat der Fahrgast Anspruch auf 25 Prozent Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises der einfachen Fahrt; ab 120 Minuten Verspätung verdoppelt sich die Entschädigung auf 50 Prozent. Die Entschädigung wird auch bei höherer Gewalt fällig, also zum Beispiel bei Unwetter oder Notarzteinsatz am Gleis. Allerdings muss die Verspätung bei der Bahn aufgelaufen sein. Wenn also schon die U-Bahn zum Startbahnhof zu spät ankam, geht man leer aus.

So ermittelt sich der Basispreis

Bei einem Hin- und Rückfahrt-Ticket wird die Entschädigung auf Basis des halben Ticketpreises berechnet. Bei einer Fernverkehr-Zeitfahrkarte (Wochen-, Monatskarte) hat man pauschal Anspruch auf fünf Euro (2. Klasse) oder 7,50 Euro (1. Klasse) pro Verspätung. Besitzer der Bahncard 100 bekommen das Doppelte, also zehn Euro (2. Klasse) oder 15 Euro (1. Klasse). All diese Entschädigungen können auch kumuliert eingereicht werden.

Kleine Erfrischung gefällig?

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Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als einer Stunde hat der Reisende unterwegs Anspruch auf „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind“. So sagt es Artikel 18 der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung.

Hotel- und Taxikosten

Kommt man wegen einer mehr als einstündigen Bahnverspätung nicht mehr bis Mitternacht an den Zielort, muss die Bahn eine Unterkunft samt Transfer dorthin anbieten. Tut sie das nicht, kann man sich selbst eine Unterkunft suchen und später die Erstattung der Hotelkosten verlangen. Bezahlt wird Mittelklasse. Fällt der letzte Zug des Tages aus oder kann der Zielort nicht mehr vor Mitternacht erreicht werden, darf man sich auch ein Taxi bis höchstens 80 Euro zum Zielbahnhof nehmen.

Ein anderer Zug zur Weiterfahrt

Sobald eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar ist, darf man auf einen anderen Zug mit demselben Ziel umsteigen. Das gilt auch bei Tickets mit Zugbindung und grundsätzlich auch für höherwertige Züge. Dann muss man aber erst mal den Aufpreis bezahlen und kann ihn erst nachträglich im Reisezentrum oder beim Servicecenter Fahrgastrechte zurückfordern. Besitzer eines Quer-durchs-Land- oder Ländertickets dürfen nicht kostenfrei umsteigen.

Wann gibt es nichts?

Es gilt eine Bagatellgrenze von vier Euro. Niedrigere Entschädigungsbeträge werden nicht ausgezahlt. Das heißt zum Beispiel: Beim 9-Euro-Ticket wird erst ab zwei Stunden Verspätung eine Entschädigung fällig. Es ist aber möglich, mehrere Entschädigungsanträge zu sammeln und diese gebündelt im Reisezentrum abzugeben oder an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main einzuschicken. Außerdem: Für Folgeschäden einer verspäteten Ankunft am Reiseziel haftet die Bahn nicht: Wer also wegen eines verspäteten Zugs einen Flug verpasst, dem ersetzt die Bahn die Umbuchungskosten nicht.

Zug-Verspätung: Entschädigung beantragen

Die Bahn bietet dafür das Fahrgastrechte-Formular an. Das Formular bekommt man beim Zugbegleiter, im DB Reisezentrum und online auf der Infoseite von Deutschlandtarif. Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden. Wer seinen Antrag formlos stellt, der sollte folgende Daten in das Schreiben aufnehmen: Anschrift, Datum der Reise, Darstellung der geplanten Zugverbindung, Angaben zum wirklichen Reiseverlauf, Kontoverbindung, Unterschrift. Am besten ist es, wenn man sich das Fahrgastrechte-Formular vom Zugbegleiter des verspäteten Zugs geben lässt und der die Verspätung gleich bestätigt.

So sind die Ausgaben zu belegen

Ausgaben für eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt müssen mit dem Antrag als Quittungen belegt werden. Online reichen Fotos, die über das Bahn.de-Kundenkonto oder die Handy-App DB Navigator hochgeladen werden müssen, bevor man „Entschädigung beantragen“ wählt. Die Belege müssen komplett sichtbar sein und dürfen 120 Euro nicht übersteigen. Bei höheren Summen sind die Originalbelege per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte einzuschicken. Bei gekauften Papiertickets gilt das sowieso.

So wird der Antrag abgesendet

Am schnellsten erhält man die Erstattung in bar, wenn man den vom Zugbegleiter erhaltenen oder selbst ausgedruckten und ausgefüllten Antrag samt Verspätungsbestätigung vom Zugbegleiter im DB Reisezentrum abgibt.

Entschädigung über Bahn-App beantragen

Wer ein elektronisches Ticket und online gebucht hat, der kann seit Juni 2021 die Entschädigung online über sein Kundenkonto auf bahn.de oder die Handy-App DB Navigator anfordern. Voraussetzung ist ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn. Der Antrag ist schnell erfolgt, weil nur wenig einzutragen und das Geld meist binnen weniger Tage auf dem Konto ist. Die Kommunikation zwischen Servicecenter Fahrgastrechte und Kunde bei Rückfragen zum Online-Antrag erfolgt allerdings immer noch per Post.

Papiertickets nur schriftlich

Entschädigungen für Tickets, die am Schalter oder Automaten gekauft worden sind, können nur schriftlich beantragt werden. Entweder ist das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular im DB Reisezentrum abzugeben oder an das Servicecenter Fahrgastrechte zu schicken (Adresse: DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt). Die Abgabe des Formulars im Bahnhof hat den Vorteil, dass man dort sofort seine Verspätungsentschädigung erhält.

Was gilt bei der Konkurrenz?

Die meisten Eisenbahnunternehmen bieten ebenfalls Entschädigung über das Servicecenter Fahrgastrechte an, nicht jedoch Flixtrain. Dort muss man seine Ansprüche direkt geltend machen. Das geht über Tel. 030/300137100 oder E-Mail service@flixtrain.de

Wann ist das Recht verjährt?

Ansprüche auf Entschädigung und Erstattung können 365 Tage nach Ende der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden. Das besagt Artikel 60 der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung.

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