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Fake-Ferienhäuser, Fake-Shops, Fake-Stornomöglichkeiten: Das sind die schlimmsten Fallen der Online-Betrüger

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Darauf wären Sie auch hereingefallen: Das sind die schlimmsten Tricks der Online-Betrüger

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    Die Betrüger verwenden gefälschte E-Mail-Adressen und beziehen sich auf reale Standorte und Ansprechpartner von Mercedes. (Symbolbild)
    Die Betrüger verwenden gefälschte E-Mail-Adressen und beziehen sich auf reale Standorte und Ansprechpartner von Mercedes. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa

    Reisebuchungen sind viel einfacher geworden als früher. Der Traumurlaub oder das Traumhaus sind gerade mal drei Klicks entfernt. Aber auch Kriminelle haben es viel einfacher, sorglose Urlauberinnen und Urlauber auszunehmen. Das sind die wichtigsten Fallen und so entgeht man ihnen. 

    Das Ferienhaus zum Schnäppchenpreis, der Flug nur halb so teuer wie bei der Konkurrenz: Da wird der Jagdinstinkt des Reisenden geweckt. Gleichzeitig sollten die Alarmglocken schrillen. Betrüger kopieren häufig Internetseiten bekannter Firmen, die den echten Homepages von Hotels, Airlines und Reiseunternehmen zum Verwechseln ähnlich sehen. Wie schützt man sich?

    Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen kann helfen

    Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, immer das Impressum zu kontrollieren und im Verdachtsfall zu prüfen, ob dort jemand erreichbar ist. Aber selbst ein seriöses Impressum schützt nicht immer - es wird gern schamlos mitkopiert. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen kann helfen, betrügerische Seiten ausfindig zu machen.

    Vor allem bei privaten Online-Buchungen, bei denen es vorher lediglich E-Mail-Kontakt gegeben hat, stellt sich nach der Anzahlung immer wieder heraus, dass das gebuchte Ferienhaus gar nicht existiert. Bevor der erste Euro angezahlt ist, lässt sich der vorsichtige Mieter unbedingt die vollständige Adresse von Anbieter und Angebot samt Steuernummer und Umsatz-Steuer-ID geben - und nicht nur E-Mail und Handynummer. Die Polizei empfiehlt bei Privatbuchungen, wenigstens einmal persönlich zu telefonieren.

    Nie den ganzen Reisepreis vorab bezahlen

    Auf keinen Fall überweist man gleich den ganzen Reisepreis vorab. Üblich sind bei Privatleuten höchstens 30 Prozent. Riskant ist es, direkt bei einem ausländischen Vermieter zu buchen. Angezahltes Geld ist dann schwer zurückzufordern. Ein paar Prozente teurer, aber sicherer, ist die Zahlung über Portale wie AirBnB oder Fewodirekt. Die zahlen dem Vermieter das Geld erst am Tag nach der Ankunft aus. 

    Viele Reiseleistungen müssen vorab bezahlt werden: etwa Flüge und Bahntickets - oft Monate vor der Reise. Und schnelles Geld lockt Ganoven wie Mücken das Licht. Das Risiko trägt der Verbraucher. Am größten ist die Gefahr bei Überweisung über Zahlungsdienste wie Moneygram oder Western Union, erklärt die Verbraucherzentrale, denn dieses Geld lässt sich kaum zurückholen. Etwas mehr Schutz bieten Zahlungen über Kreditkarten oder Dienste wie Paypal, die einen Käuferschutz enthalten. Die Fachleute empfehlen, Zahlungsdaten unbedingt nur auf Webseiten einzugeben, die mit https:// beginnen, denn dort werden die Daten verschlüsselt übertragen, wenn der Anbieter einen Rabatt bei kompletter Vorkasse gibt.

    Falsche Hotel-Anzeigen sollen Reisende locken

    Vor allem bei Hotelbuchungen beobachtet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) verstärkt Betrugsfälle, die bei einer Werbeanzeige im Netz starten. Sie sehen so aus, als wären sie vom Hotel selbst geschaltet, der Link führt aber zu einer dubiosen Reiseagentur im Ausland. Dort sehen die Zimmerpreise dann zuerst stark diskontiert aus. Am Ende werden aber Wucher-Servicegebühren bis zu hundert Prozent und mehr aufgeschlagen. Während des Buchungsvorgangs ist das allerdings noch nicht erkennbar, warnt das EVZ. Die erschreckende Wahrheit zeigt dann erst die Rechnung, aber da ist der Betrag längst abgebucht. So schützt man sich: Genauestens die Verlinkung anschauen, erheblich billigeren Angeboten als beim Hotel selbst misstrauen. 

    Besser erst in der Unterkunft bezahlen

    Bei Online-Portalen wie Booking lassen sich Hotels mit Zahlung erst beim Aufenthalt buchen. Wer dann eine Mail angeblich vom Hotel bekommt, „aus Kostengründen“ vorab und direkt zu bezahlen, der könnte ins Visier von Ganoven gekommen sein, die den Mailverkehr mit Booking abgefischt haben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, bei Online-Buchungen immer die Möglichkeit „Zahlung in der Unterkunft“ zu wählen. Ansonsten sollte man stets nur innerhalb der gewählten Buchungsplattform und nicht direkt beim Hotel bezahlen. Funktioniert etwas nicht beim Bezahlvorgang, sollte nur der Kundenservice, der auf der Originalseite des Buchungsportals angegeben ist, kontaktiert oder notfalls das Hotel direkt angerufen werden, um die Lage zu checken. Hellhörig sollte man auf jeden Fall werden, wenn der unbekannte private Vermieter das Geschäft „am Finanzamt vorbei“ machen will.

    Auch seriöse Reisebüros machen Werbung über Social Media. Aber wer nur über Whatsapp und Facebook erreichbar ist und möglichst noch volle Vorkasse verlangt, der hat etwas zu verbergen. Die Verbraucherzentralen empfehlen: Immer anrufen, sich den vollen Namen und eine komplette Adresse geben lassen und bei Buchung von privat dazu auch noch eine Ausweiskopie. 

    Preis steigt beim letzten Buchungsschritt: Wer hat das nicht schon erlebt? Da findet man endlich einen passenden Trip für einen guten Preis. Aber dann, werden plötzlich noch ein halbes Dutzend Posten obendrauf gepackt: eine Versicherung, die nur mit Mühe abklickbar ist, eine nicht näher bezeichnete Servicepauschale, eine Bezahlgebühr. Offiziell ist all das verboten, der Anbieter muss von vornherein einen Endpreis nennen. Die einzige Lösung: Preise inklusive Bezahlgebühren vergleichen. 

    Besonders perfide sind falsche Service-Hotlines. Ein Beispiel: Eine Urlauberin hatte aus Versehen einen Koffer zu viel für ihre Flugreise gebucht und wollte das Gepäckstück stornieren. Sie hatte über das Online-Reisebüro Opodo gebucht. Im Internet suchte sie nach einer Telefonnummer, gelangte aber zu einer Fake-Hotline. Die Dame am anderen Ende der Leitung gab sich als Mitarbeiterin von Opodo aus und versprach, das zu viel gebuchte Gepäck zurückzuerstatten. Dazu sei nur mal eben eine App herunterzuladen, um den Rest würde sie sich kümmern. Die Kundin installierte das Tool noch während des Gesprächs und wurde kurz darauf aufgefordert, eine Meldung ihrer Bank-App zu bestätigen. Das tat sie ebenfalls - und schon waren 976 Euro von ihrem Konto abgebucht.

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