Italien hat ein neues Skigesetz: Das müssen Sie beachten
Nicht ohne meine Haftpflichtversicherung. Auf italienischen Pisten gelten nun viele neue Regeln. Unter anderem gibt es eine Promille-Grenze.
Corona überlagert gerade vieles. Zwischen 2G-Regel und Testpflicht ist bei manchen Skiurlaubern untergegangen, dass für sie in Italien seit Jahresbeginn weitere wichtige Vorschriften in Kraft getreten sind. Konkret: Wer auf die Piste will, der braucht außer 2G eine Privathaftpflicht und muss eine Promillegrenze beachten. Für Jugendliche bis 18 Jahre besteht neuerdings Helmpflicht. Hier sind die Details:
Was für eine Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden?
Skifahrer und Skifahrerinnen müssen laut italienischem Parlamentsdekret eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen, die Sach- und Personenschäden umfasst. Dazu kann man die vorhandene Versicherungspolice mit auf die Piste nehmen oder sich beim Versicherer den Haftpflichtschutz per Mail bestätigen lassen. Wichtig: In der Bestätigung müssen alle versicherten Personen mit Geburtsdatum genannt werden. Auch die Kinder müssen versichert sein! Eine deutschsprachige Bestätigung ist ausreichend.
Was passiert, wenn man keine Versicherung hat?
Vor Ort kann gemeinsam mit dem Skipass eine Tages-Police abgeschlossen werden. Die kostet zum Beispiel in den Dolomiti-Superski-Gebieten drei Euro pro Tag und Skipass. Wer ganz ohne Versicherung auf die Piste geht, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen.
Wie funktioniert die neue Promille-Regel auf der Piste?
Alkoholisierte Wintersportler und Wintersportlerinnen müssen auf Italiens Skiabfahrten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab 0,5 Promille werden Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro verhängt. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat.
Was ist mit der Helmpflicht für Jugendliche?
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien seit vielen Jahren eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre. Diese wurde nun auf alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler bis 18 Jahre ausgeweitet.
Was ist wegen Corona derzeit in Italien und Südtirol zu beachten?
Reisen nach Italien müssen weiter über ein Online-Formular (https://app.euplf.eu/#/) angemeldet werden. Bei der Einreise in Italien gilt 2G, der zusätzliche negative Test wurde abgeschafft. Ungeimpfte müssen für fünf Tage in Quarantäne, werden aber danach keine rechte Freude am Urlaub haben; denn im Hotel und Restaurant ist ebenfalls 2G vorgeschrieben. Impfzertifikate gelten in Italien ab Februar nur noch für sechs Monate.
Italien verlangt auch an Skiliften 2G ab zwölf Jahren, ab sechs Jahren ist im Lift eine Maske zu tragen. Auch in den Hütten gilt 2G. Skipässe sollen vorrangig online verkauft werden.
Italien ist aktuell vom Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiet eingestuft und vom Auswärtigen Amt mit einer Reisewarnung belegt. Alle Reisenden müssen also vor der Rückkehr nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) ausfüllen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, der muss nach der Rückkehr in Deutschland für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Die 7-Tages-Inzidenz in Italien lag am Montag, 7. Februar bei 1153, in Südtirol laut ADAC bei 2299.
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"gilt in Südtirol und Italien "
Seit wann gehört gilt in Südtirol nicht mehr zu Italien?