Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Reise
  3. Mietwagen: Vor den Sommerferien: Worauf muss ich beim Mietwagen achten?

Mietwagen
29.06.2023

Vor den Sommerferien: Worauf muss ich beim Mietwagen achten?

Bei der Mietwagenbuchung und der Abholung gibt es viel zu beachten.
Foto: asiandelight, Adobe Photostock

Kosten, Klauseln und Kaution: Bis Reisende am Urlaubsort den Schlüssel des Mietautos drehen und losfahren, lauern einige Fallstricke. So umgeht man sie. 

Unabhängig unterwegs sein im Urlaub: Mietwagen machen auf Reisen mobil. Damit alles reibungslos klappt, kommen hier wichtige Fragen und Antworten rund um die Buchung. 

Wann bucht man den Mietwagen für die Ferien am besten?

Die Regel ist: je früher, desto besser - gerade mit Blick auf die Sommerferienzeit. Denn mit dem Heranrücken der Hochsaison ziehen die Preise für diese Zeit stetig leicht an. 

Immerhin: Im Vergleich zu 2022 sind nicht nur mehr Mietwagen verfügbar, sondern auch die Durchschnittspreise sind in den meisten Urlaubsländern gesunken, wie Vergleichsportale und Mietwagenanbieter berichten. Dennoch gilt: Wer bis kurz vor Abreise mit der Buchung wartet, zahlt nicht nur mehr. Mitunter ist auch die gewünschte Fahrzeugkategorie am Reiseziel nicht mehr vorhanden. 

Im Urlaub vor Ort buchen oder lieber von Deutschland aus?

Lesen Sie dazu auch

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät, den Mietwagen samt Versicherungen von zu Hause zu buchen - und zwar bei einem Anbieter, der sich erkennbar an deutsche Kunden richte. Dann sei auch deutsches Recht anwendbar, wenn es Probleme gibt. Bucht man den Wagen auf ausländischen Seiten oder erst am Urlaubsort, gilt ausländisches Recht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schaut im Impressum nach, ob es eine Firma mit Unternehmenssitz in Deutschland ist. 

Empfehlenswert sei die Nutzung von Vergleichsportalen, so der AvD weiter. Modelle und Konditionen verschiedener Anbieter könnten hier über die Suchfilter gut miteinander verglichen werden. 

Fallstricke bei einer Buchung bei einem örtlichen Anbieter im Urlaubsland seien zumeist geringere Haftungssummen oder -ausschlüsse und geringere Verbraucherrechte. Außerdem sei der Gerichtsstand immer im Land des Vertragsschlusses. Das mache die Durchsetzung eventueller Regressansprüche vor Gericht für die meisten Urlauber schwerer oder mitunter unmöglich. 

Was ist das Problem mit zu geringen Deckungssummen?

Die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung, etwa bei Personenschäden, können in manchen Ländern wesentlich niedriger sein als in Deutschland. Schlimmstenfalls kann das nach Unfällen bedeuten, dass die versicherte Summe nicht ausreicht und man darüber hinaus selbst aufkommen muss, so das Ratgeber-Portal Finanztip. Hier kommt die sogenannte Mallorca-Klausel ins Spiel - eine Zusatzversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland, die die Versicherungssumme mindestens auf das in Deutschland vorgeschriebene gesetzliche Mindestniveau erhöht, die bei Personenschäden beispielsweise 7,5 Millionen Euro beträgt. Womöglich ist so eine Mallorca-Klausel, die offiziell "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" heißt, in der eigenen Kfz-Versicherung oder einem Autoschutzbrief bereits enthalten. Falls man kein Auto und damit keine Kfz-Versicherungen oder Schutzbriefe besitzt, lässt sie sich laut Finanztip auch zu einer bestehenden Privathaftpflicht dazu buchen. Wer einen Wagen außerhalb Europas mietet, kann eine Traveller Police abschließen, die genauso funktioniert wie die Mallorca-Klausel. Hat man nicht sichergestellt, dass man solch eine Police besitzt, sollte man nach Angaben der Verbraucherzentralen unbedingt checken, dass eine der folgenden Versicherungen zumindest im Mietauto-Vertrag festgeschrieben ist: LIS, EP, ALI und SLI - alle stehen für höhere Haftpflicht-Deckungssummen, erklären die Verbraucherschützer. 

Ist mit Blick auf Versicherungen noch etwas zu beachten?

Aus Sicht der ADAC Autovermietung ist eine Vollkasko-Police mit Diebstahlschutz und ohne Selbstbeteiligung ratsam. Man sollte demnach darauf achten, das Glas, Felgen und Reifen in der Versicherung mit abgedeckt sind, weil Schäden dort am häufigsten seien. Wichtig: Für den gebuchten Mietwagen abgeschlossene Versicherungen gelten nur für Fahrerinnen und Fahrer, die bei der Buchung angegeben wurden. Fährt jemand anderes, besteht kein Versicherungsschutz. 

Unbegrenzte Kilometer beim Mietwagen- ist das nötig? 

Ein wichtiges Detail bei der Buchung: Wer Angebote mit begrenzten Kilometern wählt, sollte sich über die Strecken, die man im Urlaub zurücklegen wird, schon sehr genau im Klaren sein. Sonst wird es am Ende womöglich teurer als gedacht, weil jeder Zusatzkilometer extra kostet, so der AvD. Tarife ohne Begrenzungen seien häufig nur wenig teurer. Nicht, dass man hier am falschen Ende spart. 

Und was ist mit dem Tanken?

Um hier Ärger zu vermeiden, sollte man auf die Tankregelung "full-to-full" Wert legen: Man holt das Auto also vollgetankt ab und gibt es vollgetankt zurück. Das Nachfüllen durch den Vermieter sei teuer und werde oft mit dem doppelten oder dreifachen Tankstellenpreis berechnet, warnt der AvD. 

Was ist bei der Abholung des Mietwagens wichtig?

Den Mietwagen genau prüfen und Dellen und Kratzen von einem Mitarbeitenden der Mietwagenfirma protokollieren lassen. Zur Sicherheit fotografiert man sie auch selbst mit dem Smartphone. Wer den Mietwagen vorab schon gebucht hat, sollte vor Ort keine Schriftstücke mehr unterschreiben, die in einer Sprache abgefasst sind, die man nicht versteht, so der AvD. Es bestehe das Risiko, dass ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen und nach den im Urlaubsland geltenden Rechten abgeschlossen werde. Wird die bei der Abholung fällige Kaution für den Mietwagen auf der Kreditkarte geblockt, sollte man vorher sicherstellen, dass das Limit der Karte ausreicht, so die Verbraucherzentralen. Die Kaution könne je nach Vermieter zwischen 300 und 2300 Euro liegen. Außerdem wichtig: Die PIN seiner Kreditkarte kennen - die werde dabei mittlerweile fast immer abgefragt. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.