Ein 20-jähriger Autofahrer wurde wegen des Fehlens eine gültige Fahrerlaubnis am Samstagabend von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert. Laut Polizeimeldung fiel den Beamten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf, dass die ausgehändigte ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Diese sei von der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht vollständig überprüft worden. Das Fahrzeug des 20-Jährigen wurde von einem Angehörigen abgeholt.
Die Polizeiinspektion Schwabmünchen ermittelt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (AZ)
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