Klagen gegen die Linie 3 sind vorerst gescheitert
Die Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 3 von Augsburg nach Königsbrunn kommen voran. Zwei Klagen, die einen Baustopp wollten, scheiterten.
Die Trasse für die Verlängerung der Linie 3 soll ab 2021 von Augsburg nach Königsbrunn macht baulich Fortschritte. Und auch juristisch hat das Infrastrukturprojekt eine Hürde genommen. Der Verwaltungsgerichtshof in München hat in zwei Eilverfahren von Anwohnern in Königsbrunn die Klagen abgewiesen. Die Kläger hatten die Baugenehmigung (Planfeststellungsbeschluss) durch die Regierung von Schwaben angegriffen und wollten einen Stopp der Arbeiten erreichen.
Die Richter kamen zum Ergebnis, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtens ist. Die Kläger hatten sowohl beim Lärm- und Erschütterungsschutz als auch bei der grundsätzlichen Begründung des Projekts eingehakt. Der zuständige Senat stellte unter anderem fest, dass alternative Trassen – etwa die alte B17 – ausreichend geprüft worden seien. Auch die Argumentation der Kläger, dass eine Taktverdichtung auf der Linie 740 eine Tram unnötig machen würde, spiele rechtlich keine Rolle. Die Verlagerung des Nahverkehrs von der Straße auf die Schiene sei gesetzlich gewollt. Rechtsmittel sind gegen die Beschlüsse in den Eilverfahren nicht zugelassen, die Hauptsacheverfahren in der Angelegenheit stehen aber noch aus. Die Eil-Entscheidungen könnten aber eine Tendenz andeuten, wie das Gericht in den Hauptverfahren entscheiden könnte.
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