Schwabmünchner Michaelimarkt darf mit Vergnügungspark stattfinden
Plus In gewohnter Form wird der Jahrmarkt trotzdem nicht stattfinden. Was in Schwabmünchen ab Freitag geboten ist und welche Regeln gelten.
Dass es auch heuer nur einen Michaelimarkt „light“ geben wird, war wegen der Corona-Pandemie klar. Wie er aber konkret ablaufen wird und welche Attraktionen angeboten werden dürfen, war lange unklar. Jetzt steht fest: Ganz so abgespeckt wie im vergangenen Jahr, nur mit Warenhändlern auf dem Festplatz, muss er diesmal nicht stattfinden. Neben dem Händlermarkt und den Kunst- und Genusstagen der Werbegemeinschaft darf auch ein Vergnügungspark aufgebaut werden.
Das Landratsamt hat der Stadt Schwabmünchen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für einen Vergnügungspark von 1. bis 5. Oktober erteilt. Diese war nötig, denn Volksfeste und volksfestähnliche Veranstaltungen sind nach der geltenden bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach wie vor verboten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.