
Bauherr muss Stellplätze nachweisen
Als Alternative könnte er auch die Zahl der Wohnungen reduzieren
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Klosterlechfeld standen mehrere Bauanträge auf der Tagesordnung.
Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, fünf Garagen und sechs Stellplätzen in der Schwabenstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da es den Vorgaben für die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Nord I“ entspricht. Das Bauvorhaben mit der Gesamthöhe von rund 11,80 Meter und einer Dachneigung von 45 Grad füge sich ein, da in unmittelbarer Nachbarschaft Häuser mit einer Höhe zwischen sieben und 12,20 Meter und einer Dachneigung von 28 bis 45 Grad zu finden sind.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.