Stadt- und Gemeinderäte dürfen nicht vor Abstimmungen fliehen, denn Aufregung begegnet man mit Disziplin – auch wenn einem zum Fluchen oder Lachen zumute ist.
Das Urteil der Rechtsaufsicht zur Sitzungspflicht reicht in der Konsequenz weit über die Sachfrage aus Königsbrunn hinaus. Denn in Kommunalparlamenten kann es gelegentlich durchaus zugehen wie einst im Bundestag zuzeiten von Herbert Wehner und Franz Josef Strauß. Da fliegen dann die sprichwörtlichen Fetzen. Da gibt es Leidenschaft im Anliegen und Emotion in der Debatte. Jeder will das Beste, aber damit macht man sich bekanntlich ja eher Feinde als Freunde. Und dann soll einem nicht ein „Ihr könnt mich mal“ rausrutschen, um rechtzeitig den Saal zu verlassen, ehe man sich zu einer Unbotmäßigkeit hinreißen lässt? Nein, der Aufregung begegnet man mit Sitzungsdisziplin. So will es die Bayerische Gemeindeordnung. Manchen langjährigen Beobachter wundert es. Die Praxis sah und sieht zuweilen anders aus. Und eine Streitfrage ist tatsächlich zuweilen: Darf, soll oder muss das Kommunalparlament eine bestimmte Sache überhaupt entscheiden? Die klassische Lösung: Es wird abgestimmt, ob abgestimmt wird. Wenn es gut geht, löst dieses Prozedere Heiterkeit aus und glättet die Wogen. Oder es geht tatsächlich einer vor Lachen raus, weil er sich sonst in die Hose macht. Denn private Pieselpausen müssen erlaubt bleiben.
Lesen Sie hierzu unseren Bericht über die Entscheidung des Landratsamts.
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