
Kindesmissbrauch: Strafbefehl gegen Stadtpfarrer erlassen

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan Albert Mahl erlassen.
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan erlassen.
Albert Mahl soll im Frühjahr 2002 im Religionsunterricht ein damals knapp zehn Jahre altes Mädchen wiederholt unter der Kleidung an ihrer Brust gestreichelt haben. Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihren Ermittlungen gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan.
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