Diese Besuchsregeln gelten in den Wertachkliniken
Die Besuchsregeln in den Wertachkliniken wurden angepasst. Was jetzt gilt.
Getestet, geimpft oder genesen - ab sofort gilt die 3G-Regel unabhängig vom Inzidenzwert für alle Besucher der Wertachkliniken. Die vor ein paar Wochen aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte gelockerten Besuchsregeln werden diesbezüglich an die aktuelle Situation angepasst, da vermehrt Verstöße gegen die hausinternen Hygieneregeln beobachtet wurden. Das heißt, Besucher, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen getestet sein, also einen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
"Wir wollen unseren Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthaltes in den Wertachkliniken den bestmöglichen Kontakt zu ihren Angehörigen, Freunden und Familien ermöglichen", sagt Klinikvorstand Martin Gösele. "Gleichzeitig hat der Schutz unserer Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem weiterhin bestehenden Corona-Ansteckungs- und -Erkrankungsrisiko höchste Priorität." Um dieses Risiko zu minimieren, gelte ab sofort für jeden Besucher und jede Besucherin die 3G-Regel geimpft, getestet oder genesen, erklärt der Klinikvorstand.
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