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  3. Bobingen: Bobinger müssen ihr Trinkwasser nicht mehr abkochen

Bobingen
14.12.2018

Bobinger müssen ihr Trinkwasser nicht mehr abkochen

Diese Rohre sind inzwischen im Boden und bilden die neue Hauptleitung der Trinkwasserversorgung Bobingens vom Leitenberg in Richtung Stadt. Sie wurden in der Herbststraße in der Siedlung verlegt.
Foto: Pitt Schurian

Labortests haben die Reinheit von Bobingens Trinkwasser bestätigt. Der Störfall ist damit nach sechs Monaten vorbei. Das Thema ist für die Stadtwerke jedoch keineswegs beendet.

Das Trinkwasser von Bobingen hat wieder die gewohnte Qualität. Seit 2. Dezember fließt es aus Tiefenbrunnen im Stadtwald über die Aufbereitungsanlage oberhalb von Straßberg in das Leitungsnetz. Stadtwerke-Chef Bernhard Langert überlegte am Freitagvormittag nur einen Moment lang, mit seinen Kollegen mit einem Glas Sekt oder einem Schluck Wasser auf das Ende des Abkochgebots und des Störfalls anzustoßen. Doch die Arbeit war noch nicht getan.

Das Gesundheitsamt gibt Entwarnung für Bobingen

Eine knappe Woche hatte es gedauert, bis in den ersten Dezembertagen das seit Juni eingesetzte Chlor restlos aus allen Abschnitten der insgesamt rund 130 Kilometer langen Versorgungsrohre gespült war. Seit vergangenem Montag wurden daraufhin täglich an verschiedenen Stellen Proben entnommen und auf denkbare Belastungen untersucht. Am Freitagvormittag meldete das Gesundheitsamt aufgrund der guten Werte Entwarnung. Die Stadt konnte das Abkochgebot aufheben. Die Stadtwerke schalteten nochmals auf Alarmierungsmodus – diesmal aber mit einer guten Nachricht. Gaststätten, Krankenhaus und weitere zentrale Trinkwasserverbraucher wurden sofort telefonisch informiert. Ebenso gab die Stadtverwaltung die Nachricht auf ihrer Internetseite und in einer Presseerklärung an die Medien bekannt. „Uns fällt ein Stein vom Herzen,“ sagte Langert. In Absprache mit dem Gesundheitsamt Augsburg hat die Stadt das Abkochgebot, welches für den Trinkwasserversorgungsbereich im Stadtgebiet, in der Siedlung und im Stadtteil Straßberg galt, zugleich offiziell aufgehoben.

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