
Langenneufnach
Brücken in Langenneufnach müssen saniert werden

Plus Mehrere Brücken wurden in Langenneufnach überprüft. Wo Handlungsbedarf besteht.
Die Ergebnisse der Überprüfung der Brücken im Gemeindebereich Langenneufnach erläuterte Bürgermeister Gerald Eichinger während der jüngsten Bauausschuss-Sitzung. Demnach sei vor allem die Straßenbrücke in der Raiffeisenstraße in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Empfohlen wurde vom Fachunternehmen, die Schäden an der Fahrbahndecke und am Geländer auszubessern, die Höhendifferenzen auszugleichen, den Böschungsbereich zu befestigen sowie Sicherungsmaßnahmen zu ergänzen. Mit Kosten in Höhe von circa 35.000 Euro rechnet die Gemeinde, die diese Sanierungsmaßnahme bereits im Haushalt eingeplant hat. Einstimmig entschieden sich die Mitglieder des Bauausschusses, die Sanierungsarbeiten auszuschreiben. Falls andere Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stauden ebenso Brückensanierungen durchführen lassen, soll die Ausschreibung gemeinsam erfolgen, um günstigere Preise zu erzielen.
Keine Schäden an den Fußgängerbrücken in Langenneufnach
Keine gravierenden Schäden liegen hingegen an den beiden Fußgängerbrücken beim Badweg und beim Kirchenweg sowie an der Straßenbrücke in der Weberstraße und am Rohrdurchlass am Fischerweg vor. Die Ausbesserungsarbeiten hierfür könnten von den Mitarbeitern des Bauhofs durchgeführt werden, so Eichinger. Die nächste Brückenprüfung steht wieder in sechs Jahren an.
Abgelehnt hat das Gremium mehrere Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Neubau eines Einfamilienhauses im Ortsteil Habertsweiler. Die geplante Errichtung eines Pultdaches gefiel den Räten genauso wenig wie die geplante Überschreitung der Traufhöhe um fast zwei Meter. Die weiteren Abweichungen in Bezug auf Drehung Firstrichtung, Gestaltung Fenster und Lage des Carports genehmigte das Gremium hingegen einstimmig.
Mauer darf höher sein
Anders stuften die Räte einen Antrag zur Errichtung einer Mauer auf einem Privatgrundstück ein, für die eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Nördlich des Fischerweges" beantragt wurde. Die Mauer soll mit einer Höhe von 1,30 Meter errichtet werden und überschreitet die zulässige Gesamthöhe um 30 Zentimeter. Die Höhe sei notwendig, um künftig durch Starkregenereignisse auftretende Wasserschäden durch Hangwasserabflüsse zu vermeiden. Für die Räte war der Antrag nachvollziehbar, da der Antragssteller bereits in der Vergangenheit große Wasserschäden am Wohnhaus erlitten hatte. Die Räte genehmigten den Antrag daher ohne Gegenstimme.
Wie das Rohrbauwerk an der Straße zwischen dem Ortsteil Habertsweiler und dem Nachbarort Lauterbach saniert werden müsse, erläuterte Gemeinderat Manfred Mayr. Die Räte stimmten der Baumaßnahme zu, deren Höhe knapp 6500 Euro beträgt.
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