Darf im Freizeitsee Graben gebadet werden?
Eine Badeinsel im See des Freizeitgeländes kann rechtliche Folgen für die Gemeinde Graben haben. Was für die Digitalisierung der Grundschule entscheidend fehlt.
Das Freizeitgelände im Norden der Fuggergemeinde gilt als Naherholungs-Perle in der Region. Der Gemeinderat hatte in der Vergangenheit einiges unternommen, um die Attraktivität zu steigern. Auf Grund von Bedenken des 2. Bürgermeisters Ulrich Knoller hatte die Gemeindeverwaltung eine Anfrage an die kommunale Haftpflichtversicherung gestellt, ob sich mit der Installation der im Mai beschlossenen Beschaffung einer Badeinsel für den Freizeitsee haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben.
Nach den wasserrechtlichen Bestimmungen sei das Baden in öffentlichen natürlichen Gewässern grundsätzlich erlaubt. Ein Badeverbot sei nicht zulässig, das Baden sei daher zu dulden, referierte Bürgermeister Andreas Scharf aus der Antwort des Versicherers. Neben der Duldungspflicht gibt es jedoch keine Verpflichtung, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. „Mit der Installation einer Schwimminsel wird rechtlich betrachtet eine Infrastruktur bereitgestellt, die zu erkennen gibt, dass gebadet werden kann. Dadurch würde ein Badebetrieb eröffnet, der eine Verkehrssicherungspflicht auslöst“, zitierte Scharf weiter aus dem Schreiben.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.