Eine Grenze überschritten
Sexueller Missbrauch ist für Laien ein schwerer Vorwurf - für Juristen deckt er ein weites Feld möglicher Handlungen ab. Das sollte im Hinterkopf behalten, wer über die aktuelle Entwicklung im Fall des Bobinger Pfarrers Albert Mahl diskutiert. Viele Menschen in Bobingen können sich nicht vorstellen, dass die Vorwürfe zutreffen.
Aber die Staatsanwälte haben bei ihren Ermittlungen beide Seiten gehört: Die junge Frau, die Mahl beschuldigt, er habe sie vor acht Jahren unsittlich berührt, und auch den Pfarrer. Sie kamen - sicher nicht leichtfertig - zum Schluss: Mahl hat damals im Religionsunterricht eine Grenze überschritten und für Juristen den Tatbestand "sexueller Missbrauch" erfüllt.
Sie erachten dafür den untersten Bereich des im Gesetz vorgesehenen Strafrahmens als angemessen. Man darf schließen, dass die Tat weit weniger gravierend war als das meiste, was jüngst an Missbrauchsfällen bekannt wurde.
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