Einvernehmliche Fummelei oder Vergewaltigung?
Ein Seminarleiter und eine Frau gehen nach der Bar gemeinsam aufs Hotelzimmer. Er spricht von einer normalen Anbandelei, sie von einem sexuellen Übergriff.
Wollte sie wirklich nicht, dass er sie zuerst massiert und anschließend im Intimbereich betatscht? Vor dem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichtes muss sich derzeit ein 33-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer 27-jährigen Frau in einem Bobinger Hotel verantworten. Am ersten Prozesstag standen die Aussagen des Beschuldigten sowie der Geschädigten, die als Nebenklägerin auftritt, im Mittelpunkt.
Über die allgemeinen Vorkommnisse in der Nacht vom 26. auf den 27. Juli 2017 stimmten die Schilderungen der beiden Beteiligten überein. Nicht jedoch in der Bewertung, ob es zu einvernehmlichem Intimkontakt gekommen ist oder nicht. Der beschuldigte 33-Jährige war Referent eines Versicherungsunternehmens, das in einem Bobinger Hotel ein Seminar veranstaltete. An dieser Weiterbildung nahm auch die 27-jährige Frau aus dem Oberallgäu teil, die erst kurz zuvor ihre Laufbahn als Trainee zur Versicherungskauffrau bei dem Unternehmen begonnen hatte.
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