
"Erwiesene Unschuld"
Bobingen/Memmingen Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat, so wurde gestern bekannt, in einem anderen Vorwurf gegen Pfarrer Albert Mahl das Ermittlungsverfahren "wegen erwiesener Unschuld" vor einigen Wochen eingestellt und dies sowohl Mahl wie auch der Diözese Augsburg mitgeteilt.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe zweier Mädchen aus Bobingen, die zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg führten, hatte ein heute 32-jähriger Mann aus dem Raum Neu-Ulm und dessen Vater Mahl beschuldigt, der Priester habe sich im Jahr 1986 dem damals acht Jahre alten Buben unsittlich genähert.
In nachfolgenden Vernehmungen durch die Polizei nahmen sie die strafrechlich relevanten Vorwürfe zurück. Es war nicht mehr die Rede von einer Berührung des Penis oder einem Versuch dazu. Mahl sei nackt mit dem Buben im Bad gewesen, so Oberstaatsanwältin Renate Thanner gestern gegenüber unserer Zeitung, "das kann man allenfalls moralisch bewerten."
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.