Faustrecht gegen die Klingelputzer
Schon zu allen Zeiten war das "Klingelputzen", also das anonyme Läuten an Nachbars Haustür, eine beliebte Freizeitbeschäftigung unter Jugendlichen. In einer nördlichen Landkreisgemeinde freilich hatten die Klingelstreiche böse Folgen - für alle Beteiligten. Von Klaus Utzni
Landkreis Augsburg Schon zu allen Zeiten war das "Klingelputzen", also das anonyme Läuten an Nachbars Haustür, eine beliebte Freizeitbeschäftigung unter Jugendlichen. Das Opfer ärgerte sich, die "Klingel-Gang" freute sich diebisch. In einer nördlichen Landkreisgemeinde freilich hatten die Klingelstreiche böse Folgen - für alle Beteiligten. Gestern beim Augsburger Amtsgericht geriet ein Prozess gegen einen erbosten Hausbesitzer zu einem Lehrstück über Selbstjustiz, aber auch über die Grenzen übler jugendlicher Späße.
Es war drei Tage vor dem Heiligen Abend 2008, als die Gruppe Jugendlicher - wieder einmal - an der Haustüre der Familie eines 49-jährigen Mannes die Klingel drückte und sich eiligst davonmachte. Der Familienvater legte sich hinter der Tür auf die Lauer. Als es bald darauf wiederum klingelte, riss er die Türe auf und verfolgte die "Klingel-Gang". Vergebens.
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