Gebühren für Staudenwasser werfen bei Bürgern Fragen auf
Plus Bürgermeisterin erklärt, was sich für Altanlieger in Mittelneufnach ändert und für wen die neue Satzung gilt.
Die Verbesserungsbeiträge für die Umstellung auf Staudenwasser hatten bei Bürgern in Mittelneufnach immer wieder Fragen aufgeworfen. Deshalb griff Bürgermeisterin Cornelia Thümmel das Thema in der Gemeinderatssitzung auf. Wie sie erklärte, gelten die Verbesserungsbeiträge für alle Altanlieger, also die aktuellen Grundstücksbesitzer, und werden nach Grundstücks- und Geschoßfläche berechnet. Auf der Homepage der Mittelneufnacher Gemeinde seien die einzelnen Beträge einsehbar.
Die vom Rat neu beschlossene Satzung für Ersterschließungen dagegen gilt für alle zukünftig eingereichten, neuen Bauanträge in der Gemeinde. Thümmel informierte, dass auf einem Beiblatt der Gebührenbescheide für Altanlieger nach Ausbauten oder relevanten Änderungen gefragt würde, die Hausbesitzer bei dieser Gelegenheit unbedingt melden müssten.
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