
Ausnahme für Bauvorhaben

In Wehringen wird weiter investiert – auch im Auwald. Und Blumen gibt es für eine Seele der Bücherei
Mit dem Bauantrag für zwei neue Mehrfamilienhäuser in der Bergfeldstraße beschäftige sich der Wehringer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Es ging um einige Befreiungen vom aufgestellten Bebauungsplan, da, wie Bürgermeister Nerlinger erklärte: „Ein vorgesehener Streifen Bauplatz nicht vom Eigentümer mitverkauft wurde. Deshalb können an dieser Stelle statt der geplanten drei Mehrfamilienhäuser nur zwei errichtet werden.“ Da Wehringen aber dringend Wohnraum benötige, wolle man der Baufirma ein wenig entgegenkommen. So solle es statt einem dreigeschossigen Bau jeweils drei Vollgeschosse und ein Penthouse mit einem Flachdach statt einem Pultdach geben. Insgesamt werden dann sieben Wohnungen pro Baukörper mit 18 Tiefgaragen- und sechs oberirdischen Stellplätzen errichtet. Dazu kommt ein kleiner Kinderspielplatz. Die Wohnungen werden barrierearm, das Penthouse sogar barrierefrei ausgeführt. Ein wenig „Bauchschmerzen“ hatte Gemeinderat Arthur Schiegg, dem die Ausnahmen dann doch zu wuchtig erschienen. Und überhaupt, „warum macht man erst einen Bebauungsplan, wenn man dann gleich wieder von ihm abweicht?“, fragt er in das Gremium.
Bürgermeister Manfred Nerlinger verwies auf die Diskussion dazu in der letzten nicht öffentlichen Sitzung sowie auf die geänderte Ausgangssituation bezüglich dieses Baugrundstückes. Gemeinderat Matthias Neff schließlich sah die Fakten anders gegeben. „Das Volumen laut Bebauungsplan ist größer, als wir es jetzt haben“, meinte er. Daher könne er mit der Lösung, zumal das ja in der letzten Sitzung auch besprochen worden sei, gut leben.
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