
Das neue Baugebiet kann kommen
Was die Träger öffentlicher Belange zur „Hurlacher Straße Ost“ sagen
Der Bebauungsplan Nummer 34 „Östlich der Hurlacher Straße“ ist der derzeit unproblematischste im Gemeindegebiet. Diplom-Ingenieur Gerd Sahlender vom Planungsbüro Arnold Consult trug die aufgrund der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Abwägung im Gemeinderat vor. „Es wurden keine Belange angemeldet, welche den Bebauungsplan infrage stellen würden“, stellte er gleich zum Beginn seiner Ausführungen fest. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten und das Amt für ländliche Entwicklung wiesen auf den Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen hin. Dazu erklärt die Gemeinde, dass die vorgesehene Fläche von 2,7 Hektar im Flächennutzungsplan bereits als potenzielle Wohnbaufläche dargestellt ist. Trotz Nachverdichtung von innerörtlichen Baulücken könne aber der Bedarf an Einzel- und Doppelhäusern nur bedingt erfüllt werden. Deshalb hält die Gemeinde an der Ausweisung des Wohngebietes fest. Die Anlage eines Feldweges und eines Anwandweges zu den östlich gelegenen Feldern wurde vom Bayerischen Bauernverband ausdrücklich begrüßt. Im Abwägungsbeschluss wurde festgestellt, dass die übrigen redaktionellen Klarstellungen und Konkretisierungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und somit kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich ist.
Auch beim Bebauungsplan „Dorfmitte“ kam es nachträglich zur ausführlichen Abwägung der Stellungnahmen in der Sitzung vom 2. Oktober noch zu einer weiteren Stellungnahme zu den vom Gemeindezentrum St. Gallus ausgehenden Schallemissionen. Die Gemeinde geht aufgrund einer schalltechnischen Untersuchung und der inzwischen genehmigten Reduzierung der Stellplätze davon aus, dass die gegenständliche Bauleitplanung nach Immissionsschutzbelangen möglich ist.
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