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Gemeinderat
18.10.2019

Sterben wird teurer

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Oberottmarshausen erhöht die Friedhofsgebühren und führt eine Steuer für Kampfhunde ein. Neue Satzung für Anwohner für Gehweg- und Straßenreinigung beschlossen

Die Gemeinde Oberottmarshausen hat einige veraltete Verordnungen und Gebührensatzungen überarbeitet. Hier die Ergebnisse aus der aktuellen Gemeinderatssitzung.

In der Friedhofs- und Bestattungssatzung mit Gebührensatzung ist die wesentliche Änderung die Verkürzung der Ruhefrist bei Erdbestattungen von 30 auf 20 Jahre und bei Urnenbestattungen von zwölf auf zehn Jahre. Die Gebühren erhöhen sich aufgrund der durchgeführten Sanierung und Aufwertung des Friedhofs folgendermaßen: für Einzelgräber bis zwei Bestattungen und für Urnengräber bis zu vier Bestattungen auf 12,50 Euro pro Jahr (250 Euro für die Ruhezeit von 20 Jahren beziehungsweise 125 Euro bei einem Urnengrab für zehn Jahre); für Familiengräber bis vier Bestattungen auf 22,50 Euro pro Jahr (450 Euro für 20 Jahre). Die Leichenhausgebühr steigt von 55 auf 80 Euro. Diese neuen Satzungen treten schon zum 1. November in Kraft. Für die bisher auf 30 beziehungsweise zwölf Jahre ausgestellten Graburkunden gilt der Bestandsschutz. Falls jemand eine Reduzierung auf die neuen Ruhefristen wünscht, kann dies im Einzelfall geregelt werden. Der Gemeinderat stimmte geschlossen diesen neuen Regelungen zu.

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