Gericht: Alle Grundstücke sollten neu veranlagt werden
Übergangsregelung von 2011 war Stolperstein. VGH-Richter sehen aber in allen früheren Satzungen schwere Fehler
Königsbrunn Die Interessengemeinschaft gegen die Wasserabgabe- und die Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn hat ihr Ziel erreicht, im Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Beitragssatzungen vom 16. Mai 2011 zu kippen – doch als Ergebnis zeichnet sich ab, dass nun alle Grundstücke in der Stadt neu veranlagt werden.
Diesen Schluss zieht jedenfalls Albert Teichner, Justiziar der Stadt Königsbrunn und deren Vertreter bei der mündlichen Verhandlung vor dem 20. Senat in Ansbach, aus einem der zentralen Sätze der Urteilsbegründungen. Das wiederum wird vermutlich dazu führen, dass deutlich mehr Grundstücksbesitzer als bisher Nachforderungen der Stadt erhalten werden.
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