Gleiche Pflicht für alle beim Straßenkehren
In Kleinaitingen wird über eine neue Verordnung diskutiert - am Ende sind alle Beteiligten zufrieden.
Es ist ein sperriger Begriff, mit dem sich der Gemeinderat Kleinaitingen auf der jüngsten Sitzung auseinandersetzen musste. Es ging um die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“, die viele Bürger im Gemeindegebiet betrifft.
In dieser Verordnung aus dem Jahr 1999 ist geregelt, wann im Winter die Fußwege vom Schnee befreit und wann diese sowie Teile der Straße gekehrt werden müssen. Da diese Verordnung nur 20 Jahre gültig ist, wurde – wie zuletzt auch in Großaitingen – eine neue beschlossen. Weil es in Kleinaitingen keinen gemeindlichen Reinigungsdienst gibt, wurde diese Aufgabe den Anliegern übertragen. Das bedeutet, dass bisher die Vorder- und Hinterlieger innerhalb ihrer Reinigungsfläche – sprich dem Gehweg und die daran anschließende Entwässerungsrinne samt Straßeneinlaufroste – die öffentlichen Straßen zu reinigen haben. Die bisherige Bestimmung ging sogar noch weiter, es wird damals der genaue Tag definiert. Die Geh- und Radwege sind jeden Samstag zu kehren sowie vom Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen. Sie haben ferner bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, die Entwässerungsrinnen und Straßeneinlaufroste freizumachen.
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