Erfolgreiche Beschwerde hilft dem Eigentümer nichts
Über eine Bebauungsplanänderung in Graben wird nach einer Beschwerde erneut abgestimmt – doch am Ergebnis ändert sich nichts.
Der Beschwerde des Grundstückseigentümers an das Landratsamt über den nichtöffentlichen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 17 „Flurweg“ und die damit verbundene Veränderungssperre (wir berichteten) stimmte die Behörde zu. Somit stand dieser Vorgang erneut zu Abstimmung.
Verwundert stellte Bürgermeister Andreas Scharf fest, dass zu diesem Vorgang alle Gemeinderäte vom Eigentümer einen Brief zu Thema erhalten hätten, nur er nicht. Das Gremium beschloss einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Änderung der Geschossflächenzahl von 1,0 auf 0,7. Die vom Eigentümer gestellte Bauvoranfrage zu umfangreichen Baumaßnahmen lehnte der Gemeinderat wie in der einen Monat zurückliegenden nichtöffentlichen Sitzung ebenfalls ab.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.