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  3. Langerringen: Hier darf wieder gebaut werden

Langerringen
13.05.2019

Hier darf wieder gebaut werden

Diese Wiesen am nordwestlichen Ortsrand von Gennach sind Weideland und haben keine naturschutzfachliche Wertigkeit.
Foto: Hieronymus Schneider

Die Veränderungssperre im Gebiet „Gennach Nord-West“ wird aufgehoben. Wie es dazu kam, was das bedeutet und wie es nun weiter geht.

Die lange Geschichte der Auseinandersetzung mit dem Bebauungsplan Nummer 29 „Gennach-Nordwest“ hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung ein Ende gefunden, zumindest vorläufig. Es begann im Jahre 2016 mit dem Antrag eines Landwirts zum Bau eines großen Milchviehstalles. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab, weil der Bau weit in eine bisher unbebaute Grünlandzone zwischen dem Bach Gennach und der Äußeren Dorfstraße hinein ragen würde. Die Gemeinde reagierte mit der Einleitung einer Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes Nummer 29 und dem Erlass einer Veränderungssperre am 7. November 2016. Die Ausgestaltung des Bebauungsplanes erwies sich aber wegen unterschiedlicher Interessen der Haus-, Hof- und Grundbesitzer als sehr schwierig. Die ursprüngliche Geltungsdauer der Veränderungssperre endete zum 30.10.2018. Deshalb musste der Gemeinderat in der Sitzung am 25.10.2018 entscheiden, ob er von der Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr Gebrauch machen wird.

Bürgermeister Konrad Dobler sprach sich damals dafür aus, die Veränderungssperre auslaufen zu lassen. Sein Zweiter Bürgermeister Markus Knoll appellierte aber an die Beibehaltung der Planungsziele und die Entscheidung fiel mit sieben zu sechs Stimmen denkbar knapp für die Verlängerung der Satzung um ein Jahr aus. Rechtsanwalt Clemens Demmer von der Münchner Kanzlei Labbé und Partner erläuterte damals, dass für die Erhaltung des durchgehenden Grünzuges eine naturschutzfachliche Wertigkeit als Begründung vorliegen müsse. Nun legte er in der aktuellen Sitzung das Ergebnis eines entsprechenden Gutachtens vor und demnach besteht keine besondere Naturschutzwertigkeit. Vielmehr handelt es sich um Weideland, auf dem sich aufgrund landwirtschaftlicher Düngung keine geschützten Vögel als Wiesenbrüter ansiedeln. Auch ein besonderer Grund zur Erhaltung des Landschaftsbildes sei nicht ersichtlich. Rechtsanwalt Demmer kam zu dem Fazit, dass die Begründung für die Veränderungssperre und die Weiterführung des Bebauungsplans dünn und rechtlich risikobehaftet geworden sei. Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufhebung der Veränderungssperre und die Beendigung des Bauleitverfahrens. Das bedeutet, dass Baumaßnahmen wieder zulässig sind, allerdings nur innerhalb der nach wie vor geltenden Ortsabrundungssatzung. Im Außenbereich sind nur landwirtschaftlich privilegierte Bauten genehmigungsfähig. Dies trifft für den Milchviehstall zu, der nun genehmigt werden könnte. Diese Entscheidung trifft aber das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.

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