In Graben geht es nun langsamer vorwärts
Einige Bereiche werden in nächster Zeit durch Geschwindigkeitsbegrenzungen verkehrsberuhigt. Warum sich dies dennoch ändern kann und welche Verkehrsprobleme demnächst besprochen werden.
Ende September hat ein Gespräch mit der Polizeiinspektion Schwabmünchen stattgefunden, bei dem hauptsächlich die Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen (20-er Zone) nach Ausbauende der jeweiligen Straßen im Vordergrund standen, trug Grabens Bürgermeister Andreas Scharf den Räten vor. Für Straßen, die einen Gehweg mit Hochbord hätten, wäre demnach eine Zone nicht notwendig. Straßen ohne Gehweg oder Straßen mit einem Gehweg ohne Hochbord dagegen könnten aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Neubaugebieten nach und nach als Zone 20 oder Zone 30 ausgewiesen werden.
Die Polizei habe empfohlen, zunächst mit dem Bereich Feuerdornstraße, Schlehenstraße, Gartenstraße, Ligusterweg und Peter-Dörfler-Straße zu beginnen. Schrittweise sollen andere Bereiche geprüft werden. Die Polizeidirektion Augsburg habe weiterhin darauf hingewiesen, dass die in Graben mit „Zone 20“ ausgewiesenen Bereiche voraussichtlich nicht mehr lange Bestand haben könnten, da eine ministerielle Weisung die bestehenden Zonen auf Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung überprüft. Danach seien Verkehrszonen mit weniger als 30 Stundenkilometern ausschließlich in städtischen Geschäftsbereichen zulässig, erläuterte Scharf.
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