Kaum Einwände gegen den neuen Wertstoffhof
Es gibt nur geringfügige Änderungen für das Vorhaben in Langerringen.
Der Bebauungsplan Nummer 32 für den neuen Wertstoffhof am Riedweilergraben nahe der Straße nach Gennach hat die erste Hürde übersprungen. Architekt Peter S. Nardo vom Ingenieurbüro Tremel erläuterte die Abwägung zu den von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen.
Daraus ergeben sich nur geringfügige Änderungen. Auf Anregung der Bauleitplanung des Landratsamtes wird der Passus „geschlossene Einfriedungen wie Mauern sind unzulässig“ in die Satzung aufgenommen. Der im Plan festgelegte Grünstreifen als Übergang zum angrenzenden Wald wird von 1,5 auf 2,5 Meter erweitert und mit einer Wiesensaum-Saatgutmischung angesät. Die zu erwartende Verkehrsbelastung wird durch Zählung der bisherigen Frequentierung des Bauhofs ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan ähnlich einem Verkehrskonzept erläutert.
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