Jugendheim: Gewerblich oder sozial?
Langenneufnach zieht gegen eine Wohngruppe vor Gericht. Die Klagebegründung der Gemeinde liegt nun vor
Langenneufnach Im Langenneufnacher Zwist um eine Jugendwohngruppe mit drei Buben im Stelleweg ist nun die Klagebegründung der Gemeinde nachgereicht worden.
Argument der Gemeinde Langenneufnach begründet die ablehnende Haltung mit der Auffassung, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um eine „Anlage für soziale Zwecke“, sondern um ein Gewerbe handelt, schreibt die Rechtsanwältin der Gemeinde, Kerstin Kares. Damit sei es rechtlich unzulässig, denn das Gebiet ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Um in einem solchen Gebiet eine Jugendgruppe betreiben zu dürfen, sei es Vorschrift, dass ein Träger der freien Jugendhilfe tätig wird. Das Bauvorhaben widerspreche somit dem Planungswillen und verletze die Planungshoheit der Gemeinde, ist der Schrift zu entnehmen. Die Baugenehmigung des Landratsamtes sei daher aufzuheben.
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