
Wohnungsbau: Die Gebäudehöhe ist der Knackpunkt


In Kleinaitingen möchte ein Investor an der Hauptstraße mehrere Wohnungen errichten. Doch im Gemeinderat gibt es deshalb Diskussionen.
Das Ziel der Gemeinde ist klar: Der Altortbereich soll sinnvoll nachverdichtet werden und leer stehende Häuser und Höfe wieder einer Nutzung zugeführt werden. Aus diesem Grund möchte der Gemeinderat Kleinaitingen den Bebauungsplan Nr. 20 aufstellen. Vor rund eineinhalb Jahren wurde diese Idee auf den Weg gebracht, um ein bestimmtes Ortsbild und damit den dörflichen Charakter der kleinen Lechfeldgemeinde zu bewahren. Eine Bauvoranfrage zu einem Wohngebäude hat nun eine Lücke im bisherigen Bebauungsplanvorentwurf aufgezeigt, das wurde bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Kleinaitingen deutlich.
Ein Bauunternehmer möchte an der Ecke Hauptstraße/Raiffeisenstraße ein zweigeschossiges Gebäude mit insgesamt sechs Wohnungen errichten. Die exakte Zimmeranzahl steht noch nicht fest. Insgesamt 14 Stellplätze mit zwei Zufahrten sind für den Neubau vorgesehen. Das entspricht den im Bebauungsplanvorentwurf festgehaltenen Vorgaben; die Dachneigung ist mit 43 Grad ebenfalls im vorgegebenem Rahmen, der 35 bis 48 Grad beträgt. Die Wandhöhe würde mit 6,74 Meter 24 Zentimeter höher sein als vorgesehen. Doch das war nicht das größte Problem.
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