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Königsbrunn
01.08.2019

Das Geld blieb (manchmal) auf den Straßen liegen

Für den Akeleiweg, eine Stichstraße, die von der Blumenallee nach Osten führt, wurden in der Vergangenheit die Herstellungskosten nie abgerechnet und an die Anlieger umgelegt. Eine Begründung dafür konnte die Bauverwaltung in den Unterlagen nicht finden. Ähnliche Ungereimtheiten gibt es bei einer Reihe von Straßen.
Foto: Hermann Schmid

Bei Erschließungsbeiträgen für Ortsstraßen nahmen es frühere Stadtverwaltungen nicht so genau. Warum Jahrzehnte später eine endgültige Abrechnung schwierig ist.

„Das Geld liegt auf der Straße, man muss es nur aufheben“, sagt ein Sprichwort. In Königsbrunn hat die Stadtverwaltung genau dies in früheren Jahrzehnten gelegentlich versäumt. Dieser Eindruck entstand zumindest, als die Bauverwaltung jüngst im Stadtrat eine aktuelle Bestandsaufnahme präsentierte. Wiederholt wurden in der Vergangenheit die Kosten für die Herstellung von Ortsstraßen bei den Anliegern nicht genau abgerechnet. In einem Dutzend Fälle erhob die Stadt gar keine Herstellungsbeiträge, oft kassierte sie zwar Abschlags- oder Pauschalzahlungen ein, unterließ aber eine Endabrechnung. „Wir haben 130 Kilometer an Ortsstraßen“, betonte dazu Bürgermeister Franz Feigl: „Der Löwenanteil ist bezahlt oder es sind Gegenleistungen erbracht worden von den Eigentümern.“

Schlussstrich mit Beitragserlass

Die mühevollen „Ermittlungen“ im Archiv der Stadtverwaltung wurden letztes Jahr ausgelöst, als die Stadt auf eine erneute Änderung im Kommunalabgabengesetz (KAG) des Freistaats reagierte. BbK-Stadtrat Peter Sommer setzte sich dafür ein, dass die Ergebnisse in öffentlicher Sitzung präsentiert wurden. Das Thema hat zahlreiche juristische Verästelungen und eignet sich eher für ein Oberseminar im Bereich Kommunalrecht als für eine Stadtratssitzung. Aber der Königsbrunner Rat hat es jetzt auf dem Tisch. Eine große Mehrheit entschied sich für den Weg, mit einem klar definierten Beitragserlass künftig einen Schlussstrich ziehen zu können (siehe eigener Bericht auf dieser Seite). Die Bauverwaltung wird nun eine entsprechende Änderung der städtischen Satzung vorbereiten.

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