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  3. Satzung und Gebühren: Königsbrunn stellt seinen Friedhof für die Zukunft auf

Satzung und Gebühren
06.07.2019

Königsbrunn stellt seinen Friedhof für die Zukunft auf

Friedhofskonzept Königsbrunn 2050Für den Königsbrunner Friedhof gibt es eine neue Satzung.
Foto: Marion Kehlenbach

Die neuen Satzungen regeln zeitgemäße Bestattungsformen und eine neue Gebührenstruktur auf dem Königsbrunner Friedhof. 

Seit Anfang November 2018 ist das neue Feld mit Urnenstelen im nordwestlichen Bereich des städtischen Friedhofs fertig, ab sofort können dort nun Urnen beigesetzt werden. Einstimmig beschloss der Stadtrat am Dienstagabend eine neue „Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Königsbrunn“ und die zugehörige Gebührensatzung. Der Rat schloss damit einen Prozess weitgehend ab, in dem während der zurückliegenden zwölf Monate neue Perspektiven für den städtischen Friedhof entwickelt wurden. Die Stadt reagierte damit auf deutlich spürbare Veränderungen bei den gewählten Bestattungsformen.

„Sie hatten in 2018 nur 14 Sargbestattungen, über 70 Prozent waren Urnengräber“, nannte Friedhofsexperte Tobias Weiher dazu ein Detail. Er entwickelte für die Stadt seit Mitte 2018 ein umfassendes Konzept für den „Friedhof 2050“. Vor drei Wochen wurde es bei einer sehr gut besuchten Bürgersprechstunde im Infopavillon 955 vorgestellt (wir berichteten). Schon vor Jahren hat die Stadt die ersten Weichen für eine Weiterentwicklung des Friedhofs gestellt, die Pachtverträge für die südlich angrenzenden Kleingärten schrittweise gekündigt und ab März 2018 das Areal mit Urnenstelen entwickeln lassen. Das kann aber erst belegt werden, wenn die entsprechenden Satzungen gelten. Deshalb beschloss der Rat auch, dass sie umgehend in Kraft treten wird. Beim Informationsabend hatte eine Bürgerin geschildert, dass sie seit März darauf wartet, die Urne mit der Asche ihres Vaters beisetzen zu können.

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