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Beherbergungsverbot: Es geht nur einheitlich

Kommentar Von Piet Bosse
13.10.2020

Das Beherbergungsverbot wegen der Corona-Pandemie ist umstritten. Zeit, dass es verändert wird.

Beherbergungsverbot - ein Wort, das so sperrig klingt, wie das Prozedere kompliziert ist. Die Regel soll die Verbreitung des Coronavirus eindämmen, wirft aber viele Fragen auf, weil sie uneinheitlich ist. Jedes Bundesland hat andere Regeln: Aus dem Risikogebiet Köln darf niemand ohne negativen Corona-Test ins Augsburger Land reisen. Wer aber aus dem Risikogebiet Memmingen kommt, braucht keinen negativen Test, denn innerhalb Bayerns sind Reisen weiterhin möglich.

Die Regeln helfen nicht, sie verwirren

Auch nicht einheitlich sind die Regeln für Touristen und Geschäftsmänner. Wer beruflich unterwegs ist, braucht in Herbergen keinen negativen Corona-Test vorzuweisen. Sind beispielsweise Monteure denn gesünder als Touristen? Diese Regel dämmt das Virus nicht ein.

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