Gericht hebt Baustopp auf: Arbeiten am Schorerhof in Langerringen gehen weiter
Plus Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage eines Nachbarn aufgehoben. Wann Arztpraxen und Apotheke im Gesundheitshaus öffnen könnten.
Der am 10. Dezember vom Augsburger Verwaltungsgericht verhängte Baustopp an der Großbaustelle „Neuer Schorerhof“ wurde nun in einer weiteren Entscheidung des Gerichts wieder aufgehoben. Das Gericht lehnte den Antrag des Nachbarn im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ab. Eine endgültige Entscheidung über dessen Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Augsburg wird aber erst im Hauptsacheverfahren fallen.
Mitte des Jahres könnten die ersten Pächter in Langerringen einziehen
Das bedeutet, dass die Bauherren Manuela und Herbert Lutzenberger den Bau des Geschäftsgebäudes mit Arztpraxis, Apotheke, Tagespflege, Büroflächen mit Tiefgarage und Keller (Haus 1), sowie der beiden Wohn- und Geschäftshäuser (Haus 2 und Haus 3) fortführen können. „Wenn es keine weiteren Verzögerungen gibt, könnte die Arztpraxis und die Apotheke im Haus 1 schon etwa Mitte des Jahres einziehen“, sagt Herbert Lutzenberger. Auch die Büroräume der Johann-Müller-Altenheimstiftung könnten zeitgleich bezugsfertig werden. Mit der Einrichtung der Tagespflege im Haus 2 muss sich die Stiftung ebenso wie die von ihr betreuten Bewohner noch mindestens bis zum Herbst gedulden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.